Bezahlung bei Bereitschaft in TvöD Sozial-und Erziehungsdienst S8
Hallo,
wie wird man vergütet, wenn man z.B. von 22:00-06:00 Bereitschaftsdienst (nicht Rufbereitschaft!) in einer Wohngruppe (also vor Ort) hat und im TvöD SuE S8 eingruppiert ist? Habe bisher leider nur widersprüchliche Aussagen gefunden und bin auch auf öffentlicher-dienst.info nicht wirklich fündig geworden. Eine der Aussagen ist, dass eine Rufbereitschaft nachts, also ganz normal unter der Woche mit 12% des Stundenlohns für jede Bereitschaftsstunde bezahlt wird. Also wären das bei TvöD SuE S8 von 22:00-06:00 - 1,78-€ x 8 = insgesamt 14,30,-€ für acht Stunden Bereitschaft? Oder bekommt man den normalen Stundenlohn plus 12% ?
1 Antwort
Laut TVöD ist die Vergütung für Bereitschaft auf landesbezirklicher Ebene zu regeln. Wenn es keine Regelung gibt, gelten die alten Regelungen vor in-Kraft-treten des TVöD weiter. Eine konkrete Antwort auf deine Frage kann dir eigentlich nur deine Mitarbeitervertretung oder ver.di geben.