Bezahlt die Krankenkasse das Taxi wenn man aus dem Krankenhaus entlassen wird

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Hallo daswissen,

du wirst aus einer stationären Aufenthalt entlassen und kannst somit mit einen Transportschein gefahren werden. Dein Taxiunternehmen kann diesen abrechnen. Falls du nicht Zuzahlungbefreit bist mußt du den Eigenanteil bezahlen (5 bis 10 Euro), laß dir dafür eine Quittung geben. Kommst du auf Eigenanteilszahlungen (Apotheke und Krankenhaus nicht vergessen) von mehr als 2 % vom Jahresbrutto (ungefähr) kannst du dir alles über 2 % erstatten lassen

Beste Grüße

Martin

Eine Verordnung des Arztes ist lediglich eine Empfehlung. Diese Verordnung muss im voraus von der Krankenkasse genehmigt werden, bevor der Patient befördert werden kann. Sollte die Krankenkasse allerdings der Meinung sein, dass die Beförderung mit dem Taxi nicht benötigt wird, muss der Patient mal zusehen, wie er nach Hause kommt.

Hallo,

nach einer Krankenhausbehandlung, die die gesetzliche Krankenkasse bezahlt hat, übernimmt die Krankenkasse auch die Rückfahrt. Der Arzt entscheidet, welches Verkehrsmittel notwendig ist. Dies bestätigt er auf einer "Verordnung für Krankenbeförderung". Die Verordnung erhält der Taxifahrer vom Patienten.

Die Zuzahlung beträgt 10%, mindestens 5 Euro, aber maximal 10 Euro. Das gilt auch bei Minderjährigen.

Grundlage: § 60 SGB V

Gruß

RHW  

Griesuh  12.06.2015, 07:12

RHW leider nicht richtig.

Die Krankenkasse bezahlt ein normales Taxi nicht.

Es sei denn, du hast Pflegestufe 2 und es wurde eine Verordnung für Krankenbeförderung (Transportschein für sitzenden Transport mit Begleitperson ausgestellt.)

Oder es ist ein Liegendtransport mit Fachpersonal erforderlich.

Und der Transport muss auch noch vor Fahrtantritt von der Kasse bewilligt werden.


Was sagt die Verordnung für Krankentransport Richtlinien aus:

Dabei muss die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse zwingend medizinisch notwendig sein.

http://www.aok-gesundheitspartner.de/mv/krankentransport/richtlinien/index.html

RHWWW  13.06.2015, 13:05
@Griesuh

Hallo Griesuh,

da der Fragesteller das Wort "entlassen" benutzt hat, ist es für mich eindeutig, dass es um eine stationäre Krankenhausbehandlung geht. Dann sind nach § 60 SGB V weder eine Pflegestufe noch eine vorherige Genehmigung erforderlich (siehe auch Veordnungsvordruck Buchstabe A im Gegensatz zu Buchstabe C):

https://www.kvberlin.de/20praxis/80service/90formular/forminfos/muster4neu.pdf

Gruß

RHW

Nein, zahlt sie nicht. Läuft nicht unter Krankentransport. Ist medizinisch nicht notwendig.

Hinzus dagegen schon, weil man da auf Behandlung angewiesen ist. 

Du benötigst eine Beglaubigung des KH , oder des für Dich zuständigen  Arztes!

Öhm...warum fragst Du nicht sofort  vor Ort ?