Bewerbungskosten (Fahrtkosten) einklagen

7 Antworten

  1. du brauchst nicht zu diskutieren

  2. Einladungen müssen grundsätzlich eine Regelung enthalten, fehlt sie - bist du von Gesetzt her Anspruchsberechtigt

  3. Rechnung - ok, Zahlungserinnerung - ok, Mahnung - ok

  4. alle weiteren Aufwendungen sind ebenfalls (in diesem Fall) erstattungsfähig

  5. einen Gerichtlichen Mahnbescheid zustellen (somit hast du die Verjährung gehemmt, und kannst einen Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung beauftragen)

  6. dein Recht BGB § 670 !

Leider ist es so, dass kein Fachpersonal mehr Angestellt wird, Personalangelegenheiten oftmals von Azubis oder Praktikanten ausgeführt werden.

Du hast gute Chancen - also viel Erfolg.

Hope87 
Fragesteller
 13.12.2011, 12:03

danke

Die Sache ist doch ganz einfach: Wenn dir schriftlich zugesichert wurde, die Fahrtkosten zu übernehmen, bist du auf der sicheren Seite und kannst deine Forderung auch einklagen.

Da sie aber nicht zahlen (wollen) haben sie dir wahrscheinlich auch nichts schriftlich gegeben. Deshalb und wenn es so ist, kannst du die Sache vergessen. Nirgendwo steht, dass dir das Fahrgeld zusteht. Wenn du was anderes gelesen hast, gib mal den Link an.

BBausKL  13.12.2011, 11:45

Sorry, was ich geschrieben habe stimmt wohl nicht.

Du hast Recht. Schreibe sie nochmals an und setze eine Frist. Wenn sie nicht zahlen beantrage einen Mahnbescheid beim Amtsgericht, das kann man selber machen ohne Anwalt. Teile ihnen aber mit dass sie laut … dazu verpflichtet sind weil sie es nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben.

Biste mit nem PKW da gewesen oder mim Zug?

Hope87 
Fragesteller
 13.12.2011, 11:26

pkw

jaro54321  13.12.2011, 11:30
@Hope87

Wie viele km?

Hope87 
Fragesteller
 13.12.2011, 11:32
@jaro54321

120 km hin 120 km zurück

Julez60529  13.12.2011, 11:48
@Hope87

warum dann so teuer? bei mir kosten 100 km zehn euro zu fahren

jaro54321  13.12.2011, 11:49
@Hope87

Dann biste mit nem km-Satz von 0,20€ bei 48€ und mit nem Zugticket fürn Bundesland o.Ä. bei ca 30€ ...

Hope87 
Fragesteller
 13.12.2011, 12:05
@Julez60529

ich hbe überall gesucht wie ich rechnen muss und ich bin ständig auf 30cent pro km gestoßen also hab ich so gerechnet und komme auf insgesamt 72euro

jaro54321  13.12.2011, 14:21
@Hope87

Der § sagt aber 0,20€. Nur bei außerordentlichen Dienstreisen (du bist da ja gar nicht angestellt), die entsprechend abgesprochen wurden, gelten die 0,30€ pro km.

Julez60529  13.12.2011, 16:33
@jaro54321

diese 20 cent kannst du auch nur bei neuwagen rechnen weil die abnutzung dort am größten ist

lool klag ma ein und bezahl 600 euro für den anwalt nur damit du deine 72 euro wiederbekommst

Wenn du 72 EUR einklagen willst musst du schonmal 75 EUR für die Gerichtskosten hinblättern. Dann kommt noch der Rechtsanwalt dazu, der im Normalfall eine 1,3 Geschäftsgebühr verlangt. Das wären dann nochmals mit MWST 46,41 EUR zusätzlich.

So jetzt überlege mal, ob es im Verhältnis zu Deinen Fahrtkosten steht.

Hope87 
Fragesteller
 13.12.2011, 11:28

müsste das nict übernommen werden wen oich gewinne und muss ich überhaupt unbedingt einen anwalt nehmen

JoScho  13.12.2011, 11:40

Es gibt auch Gerichtshilfen! Dann sind die Gerichtskosten nicht mehr das, der Staat bezahlt! Vorsicht: Es wird vorher geprüft, ob Chancen bestehen, diese Kosten von Beklagten zurückzugekommen.