Beugehaft für Mutter mit minderjährigem Kind?

4 Antworten

Natürlich wäre das eine Kindeswohlgefährdung, was allerdings zur Folge hätte, dass das Jugendamt das Kind in Obhut nimmt, wenn es sonst nirgendwo unterkommen kann. Das bedeutet aber nicht, dass solche rechtlichen Schritte ausgesetzt werden. Hier sollte die Freundin dringend das Gespräch mit dem Jobcenter suchen, ausbleibende Gehaltszahlungen kann man ja auch belegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich frage mich immer warum die Leute nicht schon im Vorfeld versuchen mit den zuständigen Stellen die Probleme abzuklären, bis zum äußersten Ende warten und dann auch noch meinen, das Amtsgericht würde gegen das Gesetz entscheiden.

DerUnheilige 
Fragesteller
 26.01.2021, 11:30

Danke, aber das habe ich ihr auch schon alles gesagt. An dieser Stelle sind solche Kommentare leider nicht hilfreich

Jack98765  26.01.2021, 11:42
@DerUnheilige

Du wolltest wissen, ob es unzulässig wäre.

Beugehaft gibt es bei solch einer Situation (Schulden nicht bezahlen können) meiner Kenntnis nach nicht.

Diese Haftform käme höchstens in Frage, wenn sich Dame z.B. weigern würde, das Vermögensverzeichnis abzugeben.

Aber da Du ja von einer großen "Dummheit" schreibst, weiß man nicht, was da genau im Vorfeld gelaufen ist und die Haftform ggf. erklären würde.

Die Dame sollte sich dringend einen Anwalt nehmen!

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

DerJoergi  26.01.2021, 11:52

Hier ist ja offensichtlich eine Straftat im Spiel und es wird im Erzwingungshaft gehen.

Agamemnon712  26.01.2021, 11:57
@DerJoergi

Ich tippe auf entweder Beugehaft aufgrund der Weigerung, die Vermögensauskunft abzugeben oder auf Ersatzhaft für eine restliche Geldbuße bzw. -strafe.

DerUnheilige 
Fragesteller
 26.01.2021, 12:50

Kurzform: Kindsvater hat keinen Unterhalt gezahlt, Amt springt ein, später hat er gezahlt, Amt zahlt weiter trotz Hinweis - insgesamt rd. 6 Jahre. Amt fordert Geld zurück, das sie (Dummheit) nicht beiseite gelegt hat. Ratenzahlung wird vereinbart, sie kann die Raten nicht mehr zahlen. Ihre Vermögensverhältnisse hat sie jedoch offengelegt lt ihrer Aussage

geht es nicht eher um erzwingungshaft, wg. weigerung der ev?

DerUnheilige 
Fragesteller
 26.01.2021, 12:12

Ja, stimmt. Erzwingunghaft ist der korrekte Begriff. Ich dachte es wäre das selbe

Agamemnon712  27.01.2021, 04:41
@DerUnheilige

Beuge- und Erzwingungshaft sind nach meinem Wissen das Gleiche.