Beugehaft für Mutter mit minderjährigem Kind?
Eine Freundin hat vor einiger Zeit eine sehr große Dummheit begangen und schuldet nun dem Jobcenter eine Menge Geld. Mittlerweile hat sie wieder Arbeit, jedoch coronabedingt zahlt ihr Arbeitgeber unregelmäßig und nicht in vollem Umfang. Somit konnte sie die Ratenvereinbarung nicht einhalten, nun wird ihr mit Beugehaft gedroht, wenn sie nicht bis zum 29.01. (Brief vom Amtgericht kam gerade) die volle Summe bezahlt.
Das Geld hat sie definitiv nicht. Daher wäre die Beugehaft aus meiner Sicht völlig sinnlos. Ist es nicht eine Gefährdung des Kindeswohls, wenn die Mutter in Haft kommt? Aufgrund welches(r) Gesetze ist das zu lässig oder nicht zulässig?
Ich bhoffe jemand kennt sich aus. Danke!
4 Antworten
Natürlich wäre das eine Kindeswohlgefährdung, was allerdings zur Folge hätte, dass das Jugendamt das Kind in Obhut nimmt, wenn es sonst nirgendwo unterkommen kann. Das bedeutet aber nicht, dass solche rechtlichen Schritte ausgesetzt werden. Hier sollte die Freundin dringend das Gespräch mit dem Jobcenter suchen, ausbleibende Gehaltszahlungen kann man ja auch belegen.
Ich frage mich immer warum die Leute nicht schon im Vorfeld versuchen mit den zuständigen Stellen die Probleme abzuklären, bis zum äußersten Ende warten und dann auch noch meinen, das Amtsgericht würde gegen das Gesetz entscheiden.
Du wolltest wissen, ob es unzulässig wäre.
Beugehaft gibt es bei solch einer Situation (Schulden nicht bezahlen können) meiner Kenntnis nach nicht.
Diese Haftform käme höchstens in Frage, wenn sich Dame z.B. weigern würde, das Vermögensverzeichnis abzugeben.
Aber da Du ja von einer großen "Dummheit" schreibst, weiß man nicht, was da genau im Vorfeld gelaufen ist und die Haftform ggf. erklären würde.
Die Dame sollte sich dringend einen Anwalt nehmen!
Hier ist ja offensichtlich eine Straftat im Spiel und es wird im Erzwingungshaft gehen.
Ich tippe auf entweder Beugehaft aufgrund der Weigerung, die Vermögensauskunft abzugeben oder auf Ersatzhaft für eine restliche Geldbuße bzw. -strafe.
Kurzform: Kindsvater hat keinen Unterhalt gezahlt, Amt springt ein, später hat er gezahlt, Amt zahlt weiter trotz Hinweis - insgesamt rd. 6 Jahre. Amt fordert Geld zurück, das sie (Dummheit) nicht beiseite gelegt hat. Ratenzahlung wird vereinbart, sie kann die Raten nicht mehr zahlen. Ihre Vermögensverhältnisse hat sie jedoch offengelegt lt ihrer Aussage
geht es nicht eher um erzwingungshaft, wg. weigerung der ev?
Ja, stimmt. Erzwingunghaft ist der korrekte Begriff. Ich dachte es wäre das selbe
Beuge- und Erzwingungshaft sind nach meinem Wissen das Gleiche.
Danke, aber das habe ich ihr auch schon alles gesagt. An dieser Stelle sind solche Kommentare leider nicht hilfreich