Betriebskostenabrechnung und Hartz 4

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Ich habe zwar jetzt nicht ganz durchschaut, aus wem und aus wem nicht, und warum denn dann, diese Bedarfsgemeinschaft besteht. Aber (leider) wird eine Betriebskostenrückzahlung, für einen Zeitraum, wo schon Leistungsanspruch bestand, voll als Einkommen (Zufluss Prinzip) angerechnet, sprich abgezogen. Du musst es angeben, sonst machst du dich strafbar. :´-(

Diana1977 
Fragesteller
 20.11.2013, 14:40

ok nochmal vereinfacht wir sind vier Personen ich und mein ältestes Kind erhalten Hartz4 zu meinem Lohn die beiden kleinen erhalten Unterhalt kein Hartz4 die Miete wird ja Anteilig auf vier gerechnet oder nicht ?? darf dann auch ein guthaben auf vier verteit werden dann würden die beiden kleinen ja ein Anspruch auf die hälfte des Guthabens haben oder nicht und das würde ja dann bedeuten dass das Jobcenter mir nur die hälfte dann anrechnen darf oder ?? es wäre so schön vor Weihnachten :(

andreas03o  20.11.2013, 15:18
@Diana1977

Das hatte ich mir schon so gedacht, aber ihr vier bildet die "Bedarfsgemeinschaft", also nicht nur dein Ältester und du. Ihr habt als Einkünfte deine Teilzeitjoblohn (abzügl. Freibetrag), und den Unterhalt (für die zwei), dieses Gesamteinkommen wird vom Regelsatz (3 Kinder, 1 Erwachsener) + Kosten für Wohnraum, abgezogen, bleibt ein Minus (200,- € ), das du als Aufstockung bekommst. Also deine jüngsten sind ja keine Untermieter bei dir - deshalb gilt das o.g..

isomatte  20.11.2013, 18:36
@andreas03o

Das ist nicht richtig !!!

andreas03o  20.11.2013, 21:35
@isomatte

Was genau ist nicht richtig?

isomatte  21.11.2013, 07:46
@andreas03o

Es wird jedes Einkommen der jeweiligen Person zugerechnet,wenn sie verheiratet wäre und die Kinder außer Kindergeld kein weiteres Einkommen hätten,würde halt nur das Kindergeld dem jeweiligen Kind zugerechnet und dann von ihrem individuellen Bedarf abgezogen !!!

Der individuelle Bedarf wird aus dem Regelsatz + die kopfanteiligen Kosten für Unterkunft und Heizung berechnet. Kopfanteil berechnet sich aus der gesamten warm Miete,geteilt durch die personen im Haushalt.

Da sie aber geschieden ist und für die Kinder Unterhalt + Kindergeld bekommt,gilt das als jeweiliges Einkommen des Kindes und liegt das Kind / Kinder,mit diesem eigenen Einkommen über seinem eigenen Bedarf,fällt es aus der Berechnung der BG - raus.

Es wird also nicht alles addiert,wie du behauptest.

Natürlich steht dann den Kindern je 1 / 4 des Guthabens zu,bei einer Nachzahlung würde das Jobcenter dir ja auch nur 2 / 4 zugestehen,weil deine beiden Kinder keinen Anspruch auf Leistungen haben !!!

isomatte  20.11.2013, 19:07

Es wird aber dann als Einkommen der beiden Kinder auf ihren Bedarf angerechnet und solange dann noch etwas von ihrem Kindergeld übrig ist,wird das dann auf euch beide verteilt !!!

Beispiel :

Die Kinder haben einen Bedarf von je 255 € Regelsatz + 125 € Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung,gesamt also 380 €.

Sie würden angenommen je 250 € Unterhalt bekommen + 184 € Kindergeld,gesamt also 434 € Einkommen. Da ihr individueller Bedarf aber bei 380 € liegt,hätten sie je einen Überschuss von 54 €,das von ihrem Kindergeld auf euren Bedarf angerechnet würde.

Würden sie nun je 50 € an Guthaben erhalten,würden die wiederum von ihrem Kindergeld abgezogen und auf euren Bedarf angerechnet. Du würdest dann 2 x 50 € ,also 100 € weniger Aufstockung bekommen.

nein du kannst leider nichts behalten......wir sind auch lange Zeit "Aufstocker" gewesen und das Geld wurde voll mit angerechnet.....da man ja immer noch Leistungen bezieht....

Diana1977 
Fragesteller
 20.11.2013, 14:13

ja aber nur wir beide die anderen beiden ja nicht dann auch oder wie ist das

Morticia20  20.11.2013, 14:16
@Diana1977

nein, es wird als Einkommen angerechnet, es ist egal wer wieviel bekommt....

unsere Kinder haben auch keine Leistungen mehr bekommen und wir nur einne Zuschuss für die Mietkosten....und trotzdem wird alles angerechnet

Diana1977 
Fragesteller
 20.11.2013, 14:41
@Morticia20

es ist sooo gemein :( danke

Morticia20  20.11.2013, 16:37
@Diana1977

ich weiß, uns ging es wie gesagt genauso.....guck doch mal, ob du wohngeld beantragen kannst und kindergeldzuschuss....

Das ist genau geregelt und zu googlen

"Hartz 4 - Heizkosten - Rückerstattung"

altermann58  20.11.2013, 14:10

wichtig: nur aktuelle Seiten aufrufen!

Diana1977 
Fragesteller
 20.11.2013, 14:12

habe ich schon geschaut aber da kann ich nichts finden da nicht so ein Fall beschrieben ist wie der meinige mit meinen beiden kleinen, weil die ja mit in der Wohnung wohnen dachte ich, dass dann auch nur der hälftige Betrag anzurechnen wäre da die beiden kleinen ja kein hartz 4 beziehen man ist das kompliziert und das wäre ja dann eine einmal Zahlung und die könnte ich dann auch behalten man das wäre so toll vor Weihnachten

andreas03o  20.11.2013, 14:18
@Diana1977

Das scheint mir etwas verworren bei dir. Also es wohnen dort Personen, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, warum, wer zahlt deren Mietanteil?

Morticia20  20.11.2013, 14:26
@andreas03o

die beiden jüngeren Kinder fallen aus dem Leistungsbezug raus, weil die Mutti ja ein Einkommen hat....es ist nur so, das, solange ein Mitglied in einer Bedarfsgemeinschaft (ich nenne es Familie) Anspruch auf Leistungen hat, wird auch die Betriebskostenabrechnung voll als Einkommen gezählt und angerechnet, und wenn sie 200,--Euro bekommt als Leistung vom Jobcenter und meinetwegen 400 Euro Nachzahlung, dann bekommt sie zwei Monate keine Leistungen vom Jobcenter

isomatte  20.11.2013, 18:41
@Morticia20

Auch das ist nicht richtig !!!

Morticia20  21.11.2013, 06:41
@isomatte

na dann viel Glück beim kämpfen....

isomatte  21.11.2013, 09:03
@Morticia20

Ich beziehe mich jetzt auf deinen Kommentar,den du abgegeben hast,das wenn sie angenommen 200 € an Leistungen vom Jobcenter erhält und 400 € an Guthaben wieder bekommen würde,das sie dann für 2 Monate keine Leistungen mehr bekommen würde und das ist nun mal nicht richtig !!!

Wenn dieser Fall eintreten sollte,das die Anrechnung eines einmaligen Einkommens dazu führen sollte,das man einen ganzen Monat keinen Leistungsanspruch hätte,ist dieses einmalige Einkommen auf 6 Monate zu verteilen.

Würde dieses einmalige Einkommen zum Beispiel aus einer Kindergeld Nachzahlung stammen und das Kind wäre schon 18 Jahre alt,könnte man sogar 6 Monate x 30 € Versicherungspauschale geltend machen,wenn das Kind nicht schon Freibeträge durch Erwerbseinkommen erhält,denn darin sind diese 30 € schon enthalten.

Weil das aber bei einer Gutschrift durch eine BKA - nicht so ist,würden also diese 400€ durch 6 Monate geteilt,macht also ca. 65 €. Ihr würde dann also für 6 Monate nur noch 135 € Aufstockung gezahlt.