Betriebsbedingte Kündigung Praxis?
Ich bin krankenschwester und diabetesassistentin von Beruf und arbeite seit 5jahren in einer Praxis mit derzeit 1vollzeitkraft und 5teilzeitkräften einschließlich mir. Vor 2jahren wurde eine kollegin gekündigt weil sie mit dem AG ein Verhältnis hatte. Jetzt sind die beiden ein paar und der Chef lebt in Scheidung. Sie soll nun wieder in der Praxis anfangen zu arbeiten,weshalb mir der AG betriebsbedingt gekündigt hat. Er nannte private gründe und die auswirkung auf seinen betrieb.Er sprach am 29.9.die Kündigung mündlich zum 30.11.aus da sie dann am 1.12.beginnen wird. (Sie ist arzthelferin und diabetesberaterin(1stufe höher als assistentin bringt somit abrechnungstechnisch mehr) und wird in vollzeit beschäftigt sein)Wegen Überstunden schlug er mir dann den 31.12.vor weil ich keine Auszahlung der Stunden wünschte. Das Weihnachtsgeld dürfe ich behalten.... Vollständigkeitshalber möchte ich noch betonen dass mir nicht angeboten wurde die Arbeitsstunden aufzustocken.auch wurde eine arzthelferin im August noch eingestellt die sich noch Id probezeit befindet ( beide also die neue und seine Lebensgefährtin sind befreundet) Ist eine mündliche Kündigung in Kleinbetrieben rechtens? Und ab wann gilt sie?Das kündigungsschutzgesetz gilt ja erst ab 10mitarbeitern in vollzeit. Darf ich Abfindung verlangen bzw.welche Möglichkeiten habe ich generell noch?! Frage-Themen Kündigungsschutz auch in kleiner arztpraxis , Neubesetzung einer zuvor betriebsbedingten gekündigten stelle
6 Antworten
Das die Kündigung schriftlich erfolgen muß wurde schon gesagt. Und es ist auch richtig, das du keinen Kündigungsschutz im Kleinbetrieb hast.
Für eine Abfindung fehlt die Rechtsgrundlage.Abfindungen werden ja gezahlt wenn eine Kündigung fehlerhaft ist, der AG den AN also nicht so richtig weg bekommt.
Das sollte dich nicht hindern zu gegebener Zeit den Chef nach einer Abfindung zu fragen. Wenn ich das aus deiner Frage richtig herauslese hat er nämlich ein wenig ein schlechtes Gewissen.. So etwas steigert die Bereitschaft sich frei zu kaufen.
Allerdings solltest du noch warten. Die Übergabe der schriftlichen Kündigung wäre ein guter Zeitpunkt.
Zu beachten ist, das deine Kündigungsfrist mindestens 2 Monate zum Monatsende beträgt. Zum 30.11 geht also nicht mehr.
Die Antwort von Maximilian112 ist völlig korrekt!
Um es noch einmal zu betonen:
Die Kündigungsfrist beträgt in Deinem Fall nach dem BGB (§ 622 Abs. 2 Nr. 2) 2 Monate zum Monatsende; Dein Arbeitgeber kann Dir frühestens also nur noch zum 31.12. kündigen.
Die mündliche Kündigung ist völlig gegenstandslos, sie muss zwingend schriftlich ausgesprochen werden (§ 623).
Da das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist (Kleinbetrieb), ist eine Klage gegen die Kündigung aussichtslos.
Lässt Du Dich auf ein früheres Kündigungsdatum ein, erhältst Du für die Dauer ein "eingesparten" Kündigungsfrist eine Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld (vielleicht kannst Du für diesen Fall als Kompensation eine Abfindung verlangen).
Davon habe ich jetzt nicht so die Ahnung. Du kannst dich zB auf den Seiten von 123recht.net nach vergleichbaren Fällen umschauen, und an deiner Stelle würde ich mich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. LG
Ich würde ggfls. einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren.
Eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung ist immer möglich. Einen Kündigungsschutz hast Du offensichtlich nicht.
Natürlich kannst Du Verständnis für die Situation aufbringen und Dich um einen neuen Job bemühen. Ebenso kannst du aber zumindest versuchen, noch Zeit zu gewinnen und eine Enschädigung zu bekommen. Das geht umso besser, wenn die Kündigung formal fehlerhaft ist. Dafür gibt es mehrere mögliche Ursachen, auf die Du leicht anhand einer kleinen Checkliste kommen kannst, die Du zum Gratisdownload hier findest: http://www.iab-dm.de/download/chklkuen.html
Egal ob Kleinbetrieb oder nicht: Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen!
vielen Dank für diese Antwort und du hast es auch genau erkannt mit dem schlechten gewissen