Betriebsausgabe: Reicht Bestellbestätigung + Kontoauszug?
Ich bin Kleinunternehmer und bekomme keine vernünftigen Rechnungen von meinen Lieferanten. Da ich eh keine Unsatzsteuer ausweise frage ich mich jetzt: Reicht die Bestellbestätigung und die dazugehörige Zahlung als Beleg für das Finanzamt damit Sie es als Betriebsausgabe ansieht?
3 Antworten
Da Du Kleinunternehmer und damit nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, reicht die Bestellbestätigung (oder jeder andere Nachweis mit Angabe der Ware/Diestleistung und Betrag) aus, damit Du die Kosten als Betriebsausgabe absetzen kannst.
Einen Anspruch auf eine Rechnung hat nur ein Unternehmer im Sinne des § 2 UStG, der auch vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Weshalb bist Du denn Kleinunternehmer? Wer sind Deine Kunden?
Warum zahlst du denn, wenn du keine Rechnung bekommst?
Ich bezahle im Voraus mit Kreditkarte und wird dann halt nur darüber abgebucht (Kaufe über AliExpress, E-Bay und Amazon)