betriebliche Steuererklärung - WISO Steuersparplan?

3 Antworten

Kann mich da jemand gut beraten?

Ja, gut beraten kann Dich da bestimmt jemand! Aber den möchtest Du Dir doch sparen ...

Von einer rückwirkenden Verpflichtung zur Abgabe von irgendwelchen Anmeldungen für die Zeiträume, in denen man nicht unternehmerisch tätig war, ist mir nichts bekannt.

Steuersoftware kann Dir bei der Erstellung der Steuererklärungen helfen. Du solltest das aber nicht überschätzen. Da mögen schon manchmal Tipps erteilt werden. Aber welche Steuererklärungen Du überhaupt abgeben musst, ob Du Umsatzsteuer ausweist etc., darüber musst Du Dir schon selbst im Klaren sein.

ellic784 
Fragesteller
 28.09.2021, 17:37

Das bin ich ja auch. Ich habe den kompletten Antrag ausgefüllt, leider konnte ich nichts ausdrucken. Beim Finanzamt haben die technische Probleme, deshalb konnte der Bearbeiter mir auch nichts zur Anmeldung sagen...

Helefant  28.09.2021, 18:24
@ellic784

Welchen Antrag hast Du ausgefüllt?

Kosten die in Zusammenhang stehen mit der Gründung und die schon vor der gründung angefallen sind, kann man als vorweggenommene betriebsausgaben geltend machen. Dafür gibt es aber keine bestimmte Frist. ansonsten muss man natürlich keine Meldungen machen über Dinge, die vor aufnahme der Tätigkeit passiert sind.

diese steuersoftware wie von Wiso eignet sich sehr gut zur steuererklärung für arbeitnehmer, ohne dass man viele Kenntnisse haben muss.

bei einkuenften aus gewerbebetrieb dagegen sollte man schon grundsätzlich verstanden haben wie eine einnahme Überschussrechnung funktioniert.

desweiteren können die laufenden umsatzsteuerabrechnungen mit dem finanzamt besonders für laien ziemlich nervlich werden. Bei Umsätzen unter 22.000 Euro im Jahr kann man aber zur steuerlichen Kleinunternehmerregelung optieren, dann spart man sich die aufwendigen laufenden Umsatzsteuerabrechnungen mit dem Finanzamt.

ellic784 
Fragesteller
 28.09.2021, 19:30

Danke für die Info. Ich gucke mal und dann melde ich mich erneut.

Bis 31.07.2022 wirst du dann eine Einkommensteuer-, eine Umsatzsteuer-Erklärung und eine EÜR abgeben.

Das sind Jahreserklärungen die von 01.01.2021-31.12.2021 gelten.

Hast du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bereits über Elster abgegeben?

Aufgrunddessen werden ggfs. Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt werden. Zudem musst du, wenn du bezüglich der Umsatzsteuer nicht die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmst, ab 01.09.2021 monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben müssen.

ellic784 
Fragesteller
 28.09.2021, 17:34

Danke für die schnelle Antwort. Ich habe glaube ich vor ein paar Wochen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über Elster abgegeben... ich möchte mit der Software arbeiten. Kann ich die steuerliche Erfassung über Elster abgeben und den Rest mit der Software erledigen?

Also bisher habe ich nur die USt-ID und Steuernummer online beantragt. Leider weiß ich gar nicht mehr, ob die Kleinunternehmer-Regelung angeklickt hatte oder nicht. Der Bearbeiter beim Finanzamt meinte, dass sie auch nicht da reingucken können, weil es momentan technische Störungen gibt..

assistant115  28.09.2021, 17:46
@ellic784

Ja, den Rest müsstest du auch über App machen können. Da gab es wahrscheinlich auch irgendeine Art der Identifizierung.

Und du kommst bei Elster auch nicht rein um nachschauen zu können? Wenn du eine USt-ID hast, wäre die Inanspruchnahme der Kleinunternehmer-Regelung ungewöhnlich, aber nicht ausgeschlossen. Musst du wissen, was du gewählt hast. Versuche morgen nochmal anzurufen und dir erklären zu lassen, wie das mit den Voranmeldung läuft. Vllt ist der Bearbeiter so nett und erklärt es dir.

ellic784 
Fragesteller
 28.09.2021, 18:02
@assistant115

Ich habe noch keine Ust.ID und keine Steuernummer, die habe ich beantragt. Neuanträge bearbeitet das FA nicht wegen technischer Störungen.

Danke für den Tipp! Ich rufe da nochmal an und frage nach. Ich versuche auch bei Elster nochmal zu gucken. Ich müsste mich anmelden können und Einsicht zu haben. Danke!