Betäbungsmittelgesetz Cannabis per Post an mich verschickt. Strafbar?
Hallo,
ich habe gestern per Post einen Brief vom Staatanwalt bekommen. Darin wird mir vorgeworfen gegen das Betäubungsmittel gesetz verstoßen zu haben.
Im Brief selbst steht nicht wie. Nach einem Telefonat mit dem Staatsanwalt wurde mir wohl ein Brief mit geringfügigen mengen Cannabis zu geschickt. Der Brief wurde wohl direkt abgefangen und konfisziert. Da es sich um eine geringe Menge handelt wurde das Verfahren eingestellt.
Ich habe mit Drogen nichts zu tun und weiß auch nicht im geringsten warum ein solcher Brief an mich verschickt wurde. Ich vermute das Jugendliche in meiner Nachbarschaft meine Adresse angegeben haben um sich zu schützen. Ich und meine Frau sind täglich bis 18:00uhr auf der Arbeit was es ermöglichen würde unseren Briefkasten zu leeren.
Jetzt meine Frage: Ist das überhaupt Rechtens? Ich war nie im bestitz von Cannbis wie kann ich also dafür bestraft werden?
Wird in meinem Führungszeugnis jetzt ein Aktenvermerk hinterlegt da das Verfahren eingestellt ist? ich möchte mir das ganze nicht gefallen lassen und bin am überlegen einen Anwalt einzuschalten. Wie sinnvoll ist das?
6 Antworten
So lange Dir keine Bestellung der Sendung nachgewiesen werden kann, gibt es kein Problem. Deine Einlassung beim SA, dass Du nichts bestellt hast, sollte zunächst juristisch völlig ausreichend sein.
Wenn das Verfahren eingestellt wird, dann wirst du auch nicht bestraft.
Was ich an deiner Stelle machen würde: Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt stellen, schließlich wollte man dir mit der Aktion schaden.
Das macht sich als Unschuldiger immer gut! Auch für den Fall, dass so etwas noch einmal vorkommen sollte!
Danke für den Tipp. Ich werde nacher den Staatsanwalt nochmal anrufen und eine Anzeige einleiten. Auserdem werde ich mir evtl. eine Überwachungskamera für meinen Briefkasten zulegen.
Also ich würde mir -fals Du aus Bayern stammst- einen Anwalt nehmen, denn es kann im Führungszeugnis stehen... Außerdem bekommt dieser genaue Akteneinsicht, woher der Brief kam etc.. Im Führundszeugnis steht es wohl eher nicht, wenn das Verfahren eingestellt wurde. Aber so ein Anwalt kann mal tacheles reden, nicht, dass so etwas nochmals vorkommt.
Sowas ist echt besch....., aber manche Leute rächen sich so, oder Du hast Recht mit Deiner Vermutung mit den Jugendlichen.
Val
Die Lieferung abfangen ist das eine. Das andere Problem ist, dir Vorsatz nachzuweisen. Da das Verfahren eh eingestellt wurde, erhältst du in diesem Verfahren keine Strafe. Zur Sicherheit würde ich Widerklage/Anzeige gegen den unbekannten Verursacher/Absender erstatten.
Wenn die Sache ohnehin eingestellt ist, wirst Du nicht bestraft. Für derlei Mengen werden ohnehin nur im Wiederholungsfall Sanktionen ausgesprochen. Du solltest dennoch bei der Staatsanwaltschaft schriftlich beantragen, dass die Sache nicht im Datenerfassungssystem der Polizei (INPOL) eingetragen wird, da Du ansonsten bei Kontrollen (im Straßenverkehr) ganz besonders gründlichen Untersuchungen unterzogen wirst.