Betäbungsmittelgesetz Cannabis per Post an mich verschickt. Strafbar?

6 Antworten

So lange Dir keine Bestellung der Sendung nachgewiesen werden kann, gibt es kein Problem. Deine Einlassung beim SA, dass Du nichts bestellt hast, sollte zunächst juristisch völlig ausreichend sein.

Wenn das Verfahren eingestellt wird, dann wirst du auch nicht bestraft.

Was ich an deiner Stelle machen würde: Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt stellen, schließlich wollte man dir mit der Aktion schaden.

Das macht sich als Unschuldiger immer gut! Auch für den Fall, dass so etwas noch einmal vorkommen sollte!

Hunah 
Fragesteller
 20.05.2015, 11:23

Danke für den Tipp. Ich werde nacher den Staatsanwalt nochmal anrufen und eine Anzeige einleiten. Auserdem werde ich mir evtl. eine Überwachungskamera für meinen Briefkasten zulegen.

Also ich würde mir -fals Du aus Bayern stammst- einen Anwalt nehmen, denn es kann im Führungszeugnis stehen... Außerdem bekommt dieser genaue Akteneinsicht, woher der Brief kam etc.. Im Führundszeugnis steht es wohl eher nicht, wenn das Verfahren eingestellt wurde. Aber so ein Anwalt kann mal tacheles reden, nicht, dass so etwas nochmals vorkommt.

Sowas ist echt besch....., aber manche Leute rächen sich so, oder Du hast Recht mit Deiner Vermutung mit den Jugendlichen.

Val


Die Lieferung abfangen ist das eine. Das andere Problem ist, dir Vorsatz nachzuweisen. Da das Verfahren eh eingestellt wurde, erhältst du in diesem Verfahren keine Strafe. Zur Sicherheit würde ich Widerklage/Anzeige gegen den unbekannten Verursacher/Absender erstatten.

Wenn die Sache ohnehin eingestellt ist, wirst Du nicht bestraft. Für derlei Mengen werden ohnehin nur im Wiederholungsfall Sanktionen ausgesprochen. Du solltest dennoch bei der Staatsanwaltschaft  schriftlich beantragen, dass die Sache nicht im Datenerfassungssystem der Polizei (INPOL) eingetragen wird, da Du ansonsten bei Kontrollen (im Straßenverkehr) ganz besonders gründlichen Untersuchungen unterzogen wirst.