Besteht ein Anrecht auf die Berechnung der abschließenden EKS-Unterlagen (Jobcenter, Selbstständige, SGB II?

2 Antworten

§ 41a II i. V. mit § 40, § 41 und § 80 SGB II sind, im Hinblick auf den angesprochenen Fall, bereits zum 01.08.2016 geändert worden; in 2017 erfolgten weitere Änderungen.

Hier Link mit Infos:

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/sauer-sgb-ii-80-neuntes-gesetz-zur-aenderung-des-zweit-2-rechtspraxis_idesk_PI13994_HI9803266.html

Da das eine recht komplizierte Regelung ist und die Rechtsänderungen sehr komplex sind, empfiehlt es sich Rechtsrat einzuholen (ggf. auch bei einer Arbeitslosenberatungsstelle).

Da man hier zudem den individuellen Vorgang genau kennen muß, kann aus der Ferne keine endgültige Beurteilung abgegeben werden; hier muß individuell genau geprüft werden.

Nach Deinen Angaben scheint aber die Antragsfrist abgelaufen zu sein und die vorläufige Bewilligung muß nicht mehr abschließend neu geprüft werden.