Bestehendes Gewerbe übernehmen

6 Antworten

Wenn du eine Firma übernimmst, wird diese nicht abgemeldet !

Das Handelsregister wird in Teilen geändert.

Ist sie nicht eingetragen, dann könnt ihr das so im Vertrag regeln.

Übernimmst du nur die Kunden etc... Dann übernimmst du ja nicht die Firma sondern kaufst ihm seine Kundenkartei etc.. ab. Das ist wieder etwas anders.

Guten Kaufvertrag machen !!! Bei allen Versionen. Lasst Euch juristisch irgendwie helfen. Vielleicht kennt ihr privat jemanden mit Kenntnissen (guten !).

Fördergelder ?? Eigentlich nur, wenn Du GANZ NEU anfängst. Könnte aber mit der letzten Variante von mir (s.o.) klappen. Ist ja ganz neu.

Wookieee 
Fragesteller
 25.09.2010, 21:36

Ok, das finanziell mal völlig außen vor:

Der jetzige Inhaber tritt aus und lässt die Firma sozusagen sterben. Ich melde einen Tag später an und gründe ja sozusagen neu. Kunden und Lieferanten bekommen davon nichts mit, außer das nun ein neuer Inhaber auf dem Briefpapier steht.

Ist in meinem Gedankenspiel ein Fehler?

OnkelBerni  25.09.2010, 21:44
@Wookieee

Dann ist das Variante 3 , auch wenn ihr das so...oder für 1,-- macht.

Ja, dann geht wohl evtl. Alles, wie du dir das vorstellst.

Hmmm .... nur bei den Kunden trittst du doch als Nachfolger auf....

Das musst du letztendlich mit dir selbst abmachen...

Ich kann ja hier keine verbindliche Mittelstands-Unternehmensberatung durchführen.

Denn mal viel Erfolg.

Hihi

Empfehlung: Neu gründen, nicht übernehmen. Wenn Du als Übernahme startest, verbaust Du Dir Möglichkeiten der Förderung und wirst vom Finanzamt evtl steuerlich höher geschätzt. Ob die Kunden bei Dir bleiben steht ja in den Sternen. Wenn die Kunden nach Deiner Gründung zu Dir kommen, umso besser. Aber manchmal kommt es anders als gedacht, dann bist Du vielleicht froh, wenn Du Fördergelder für Investitionen oder Personal in Anspruch nehmen kannst. Bei einer Übernahme könnte evtl. Kunden denken, dass Du auch für Gewährleistungen Deines Vorgängers gerade stehst... also: Fang neu an, bilde Deine eigene "Marke" und bau Dir Dein Geschäft auf. Viel Erfolg!

Ich gehe mal davon aus, dass für diesen Betrieb keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, sondern einfach nur ein Gewerbe des Vorgängers angemeldet ist und der im Geschäftsverkehr mit irgendeinem (ungeschützten) Fantasienamen auftritt.

Dann geht es natürlich völlig problemlos, dass er abmeldet, du anmeldest und den Fantasienamen übernimmst, solange niemand anderes ein Recht daran hat.

Juristisch ist das eine völlige Neugründung !

Sollte die Firma doch im Handelsregister eingetragen sein, dann müsst ihr einen Kaufvertrag machen, den ein Notar beim Registergericht einreichen muss....

Da müsst ihr einfach einen Übernahme- Vertrag aushandeln und einen symbolischen Kostenbeitrag festlegen (z.B. 1€) Dann geht das, wenn du selbst schon ein Gewerbe hast. Ansonsten einen Kaufvertrag+ symbolischer Beitrag

Wookieee 
Fragesteller
 25.09.2010, 21:29

Hallo, nein, ich selbst habe kein Gewerbe, würde es auch erst mal "nur" im Nebengewerbe betreiben, d. h. ich bin noch Angestellter.

Aber wen interessiert dieser Übernahmevertrag? Finanzamt, Gewerbeamt?

Das ist überhaupt kein Problem, du kannst die Firma problemlos übernehmen, sofern sie nicht im HR eingetragen ist. Wenn du deine Gewerbeanmeldung abgibst, kannst du dort sogar angeben, dass das Unternehmen XY zum Termin übernommen wird. Dieser Fall ist in den Formularen sogar vorgesehen. Mehr zur Gewerbeanmeldung findest du in unseren FAQ: http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/01/21/gewerbeanmeldung-faq-14/

Wookieee 
Fragesteller
 26.09.2010, 14:05

Prima, und wie würde das mit Fördergeldern aussehen? Ich würde das erst einmal nebenberuflich machen. Kann man da was erhalten?