Beschwerde zur arbeit des BKA?
Hallo,
ist es möglich sich über die arbeit des Bundeskriminalamts zu beschweren?
Da ich vor 3 Jahren opfer eines Internetbetrugs wurde, die ich eben auch 2015 zur Anzeige brachte, unternahm Ich 2017 den Versuch von meiner Lokalen Staatsanwaltschaft zu erfahren, was nun sei, wo es wie in einer früheren Nachricht hieß, dass das Verfahren gegen unbekannt eingestellt sei.
Anderseits erkundigte 2016, ein Beamter des lokalen Kriminaltechnischen Dienst, im Auftrag des BKA, ob ich meine 500,- Euro zurück bekommen habe, da sie sich auf einem gesperrten Konto befinden.
3 Antworten
Es ist leider ein Irrglaube, dass die Polizei dafür zuständig ist. Sie hat als Exekutive den Strafanspruch des Staates gegen Straftäter durchzusetzen und nicht zivilrechtliche Forderungen einzutreiben.. Da das Verfahren durch die zuständige Justizbehörde bereits eingestellt ist, gibt es keine weiteren Handlungsgründe mehr für die Polizei. Das kann sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Schließlich ist ein sogenannter hoheitlicher Auftrag für jedes Handeln erforderlich.
Das Geld ist daher durch den Geschädigten selbst zurückzuholen. Gut, das stimmt so als allgemeine Aussage natürlich nicht immer, aber grundsätzlich schon. Für weitere Angaben ist die Frage zu dürftig begründet
Die Polizei kann aber niemals eine Bank dazu verpflichten, Geld zurückzuschicken. Wenn hier etwas schief gehen würde, wäre ja der Staat haftbar. Noch schlimmer sieht es mit ausländischen Konten aus. Hier besteht keinerlei direkte Handhabe. Dabei handelt es sich um die Souveränität eines anderen Staates. Da geht ohne Rechtshilfeersuchen und viel "good will" kaum etwas.
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In diesen Fällen muss der Geschädigte selbst tätig werden. Wenn das Geld auf einem gesperrten Konto wäre musst du es selbst wie beschrieben selbst zurückholen.
Warum sich über die Polizei beschweren? Was hast du dafür getan, dass du dein Geld zurück bekommst?
2017 bat ich meinen Anwalt, sich bei der Staatsanwaltschaft nach den Stand der Dinge zu erkundigen, wobei eben heraus kam, dass sich seit der einstellung des Verfahrens keine neuen Sachverhältnisse ergeben haben.
Ich versteh irgendwie nicht, was da jetzt so schlimm dran sein soll......das Verfahren wurde eingestellt und fertig. Das passiert in 99 % der Fälle gegen Unbekannt.
ist es möglich....?
Ja, die Möglichkeit besteht.
Dem BKA sind eben die beteiligten bekannt, ohne dass es informationen an die Staatsanwaltschaft weitergibt, mir scheint dass ihr die Kriminellen Strukturen wichtiger sind