Bescheinigung eines Führerscheinbedarfs Ausbildung

5 Antworten

Es gibt dabei einiges zu beachten.

Wie alt ist der Azubi ? Kann er denn schon alleine fahren, wenn er den Führerschein hat?

Habt ihr den Vertrag abgeschlossen unter der Vorraussetzung, dass er den Führerschein hat bzw. in einer bestimmten Frist macht? Wenn das nicht der Fall ist, dann hat der Azubi wahrscheinlich schlechte Karten. Das Arbeitsamt lässt sich nicht unter Druck setzen sondern wird sogfältig prüfen.

Melliana 
Fragesteller
 04.01.2015, 19:16

Der Azubi ist 20 Jahre alt ist im 1 Ausbildungsjahr und benötigt nur den normalen PKW Führerschein. Wie schon gesagt wenn wir das machen müssten wir Ihm monatlich etwas vom Gehalt abziehen zwischen 50 und 100€ und da er nicht mehr zuhause wohnt und in einer eigenen Wohnung wohnt möchte der liebe Herr darauf verzichten weniger Gehalt zu bekommen, was ich natürlich vestehe denn wenn wir mal ehrlich sind Ausbildungsgehalt ist wirklich nicht viel..

Im Grunde hast du es ja schon richtig geschrieben. Es muss halt herauskommen, dass er nur mit Führerschein bei euch arbeiten kann, dass ihr ihn auch nur mit Führerschein behalten könnt, euch ohne Führerschein aber vohm trennen müßt. Wenn dann noch hervorgeht, dass er mit Führerschein auch nach Ende der Ausbildung weiterhin übernommen wird, dann sollte das ausreichen.

Druck kann man keinen ausüben. Entweder das Arbeitsamt glaubt das oder nicht. Und wenn, dann haben die die Möglichkeit, ihm den Führerschein als Darlehen zu finanzieren.

Hallo

Wie schon gesagt wenn wir das machen müssten wir Ihm monatlich etwas vom Gehalt abziehen zwischen 50 und 100€ und da er nicht mehr zuhause wohnt und in einer eigenen Wohnung wohnt möchte der liebe Herr darauf verzichten weniger Gehalt zu bekommen, was ich natürlich vestehe denn wenn wir mal ehrlich sind Ausbildungsgehalt ist wirklich nicht viel..

und du meinst, dass das Jobcenter ihm kein Geld vom Gehalt abzieht??

meinst du etwa, dass das Amt so lange wartet bis er seine Ausbildung beendet hat und dann erst mit den Ratenzahlungen beginnt?

warum gebt ihr ihm keinen zinslosen Kredit und lasst ihn erst mit den Ratenzahlungen anfangen wenn er ausgelernt hat?

ihr habt doch gewusst, dass er keine Fahrerlaubnis hat als ihr ihn eingestellt habt, oder?

Fragen über Fragen die euch das Jobcenter auch stellen wird:-(

Das Schreiben ist so in etwa in Ordnung, wird aber nicht viel nützen. Ihr könnt entweder probieren, dem Auszubildenden schriftlich zu bestätigen, dass die Ausbildung dort zu Ende geführt wird (sonst macht das Arbeitsamt überhaupt nichts in dieser Richtung) oder die Kosten für den Führerschein dem Auszubildenden selbst vorzustrecken - schließlich braucht Ihr ihn ja! Gruss Norbert

Loki87  04.01.2015, 18:46

Kommt drauf an in welchen Ort er wohnt. Bei uns haben die Ämter momentan sehr viel Geld über und finanzieren vielen den Führerschein um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben... Da er den Führerschein dringend beruflich benötigt sieht es garnicht mal so schlecht aus.

Melliana 
Fragesteller
 04.01.2015, 19:00

also der Auszubildende wird natürlich seine Ausbildung hier zu ende führen. Da nur er und mein Mann Vollzeit arbeiten und wir 6 weitere Mitarbeiter haben und die alle nur Teilzeit arbeiten, muss man mit dem Führerschein bei uns flexibel sein. Deshalb ist es schon relativ wichtig das er den Führerschein hat weil er 40std die woche flexibler wäre.

Was lernt den der gute Azubi? Kraftfahrer? Wenn das Führen von Kraftfahrzeugen nicht zur Ausbildung (Ausbildungsrahmenplan) gehört, wirst Du keine Argumente haben, dass die Allgemeinhait diese vorfinanziert. Warum macht das den nicht der Ausbildungsbetrieb?

Melliana 
Fragesteller
 04.01.2015, 19:03

Nein er benötigt nur den normalen PKW Führerschein keinen LKW... Wir hatten überlegt das zu Finanizieren aber wir müssten Ihm dann zwischen 50 und 100€ monatlich vom Gehalt abziehen denn wie jeder weiß ist der Führerschein nicht grade billig. Da unser Azubi nicht mehr bei seinen Eltern wohnt, und er Miete etc bezahlen muss will der Azubi das nur ungerne noch weniger Gehalt zu haben als es jetzt schon ist was ich natürlich verstehe.

Novos  04.01.2015, 19:06
@Melliana

Also ist in seiner Ausbildung wohl auch das Führen von Kraftfahrzeugen nicht Ausbildungsinhalt. Ausbildungsfremde Tätigkeiten sind nicht zulässig.

Melliana 
Fragesteller
 04.01.2015, 19:04

Der Azubi ist 20 Jahre alt ist im 1 Ausbildungsjahr und benötigt nur den normalen PKW Führerschein. Wie schon gesagt wenn wir das machen müssten wir Ihm monatlich etwas vom Gehalt abziehen zwischen 50 und 100€ und da er nicht mehr zuhause wohnt und in einer eigenen Wohnung wohnt möchte der liebe Herr darauf verzichten weniger Gehalt zu bekommen, was ich natürlich vestehe denn wenn wir mal ehrlich sind Ausbildungsgehalt ist wirklich nicht viel..