Beschaeftigungsverbot, Arbeitgeber zahlt nicht?

6 Antworten

Ich verstehe überhaupt nicht, warum dein Arbeitgeber sich so verhält - er hat finanziell keinen Nachteil durch dein BV.

Beim Beschäftigungsverbot hat die Schwangere gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn). Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von deiner Krankenkasse erstattet.

Auch wenn deine Angelegenheit schon beim Anwalt in guten Händen ist, wende dich an die aufsichtführende Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz) und frage dort nach, wie dir zu helfen ist.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Wenn bis zum 15. Februar kein Geld eingegangen ist, wird Dein Anwalt Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Dort kommt es erst zu einem Gütetermin, falls der AG bis zu diesem Termin noch nicht bezahlt hat. Wird im Gütetermin keine Einigung erzielt, muss das im Kammertermin geklärt werden. Im Gütetermin gibt es kein Urteil.

Ob ein im Kammertermin gesprochenes Urteil von beiden Seiten anerkannt wird oder ob es weiter in die nächste Instanz geht, kann ich Dir nicht sagen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dafür hast Du doch den Anwalt! Der wird denen jetzt einen auf die Pelle zwirbeln, je nachdem, wie das letzte Schreiben war: entweder eine letzte Fristsetzung oder ab vor den Kadi (Arbeitsgericht) [natürlich erst den 15. gesamt abwarten, dann Info an Anwalt]

Das dauert dann leider meist ein paar Monate- Gericht fordert meist erstmal zu gütlicher Einigung auf, was ja auch sinnvoll ist. Und dann hat der charmante AG natürlich erstmal etwas Zeit, sich zu rühren (aber Frist hat er auch da)

Ich drück Dir einfach mal die Daumen, dass die den Schwanz einziehen,w enn sie merken, Du bzw. Dein Anwalt meinen es ernst.

Tipp: vertrau dem Anwalt, der macht schon seinen Job. Nicht jetzt in Stressmodus verfallen, das tut Dir und dem Zwergerl gar nicht gut (ich weiss, leichter gesagt als getan)

Mexxy55 
Fragesteller
 13.02.2019, 09:46

Vielen lieben Dank fuer deine Worte!! Das gibt mir etwas Kraft nach vorne zu schauen! Es ist einfach nur traurig... Ich hoffe es wird schon!! Danke

Hexle2  13.02.2019, 09:53
Das dauert dann leider meist ein paar Monate- Gericht fordert meist erstmal zu gütlicher Einigung auf, was ja auch sinnvoll ist. Und dann hat der charmante AG natürlich erstmal etwas Zeit, sich zu rühren (aber Frist hat er auch da)

Ergänzung:

Bis zum Gütetermin geht es je nach Auslastung des Arbeitsgerichts i.d.R. zwischen drei und fünf Wochen. Sollte man einen Kammertermin brauchen, kann das dann schon ein paar Monate später sein.

Ein großer Teil der Arbeitsgerichtsverfahren wird allerdings schon im Gütetermin "erledigt". Der Arbeitsrichter deutet schon an, in welche Richtung ein Urteil im Kammertermin tendieren wird (Erfahrung).

SiViHa72  13.02.2019, 10:03
@Hexle2

da hat Hexle recht, bei mir waren es 6 Monate, da der AG auch 2 Gütetermine einfach platzen lioes.

Letztlich hatte ich dann wegen seinem dämlichen Pokerspiel den Lohn für 6 Monate plus ne 5stellige Abfindung (bei mir war es damals eine Kündigung) plus alle sonstigen Ausgaben, die cih vorher noch dienstlich hatte (Ticket hin/retour Fortbildung, dienstliche Telefonate über Privathandy [mein Ag war zu kn ickrig für Diensthandy]..

Das allerschönste: das war ein gemeinnütziger AG und ich war schon 7 Jahre dort.. und hab nur "dummerweise" 14 Tage wegen was akutem im Kranlenhaus gelegen.

Will sagen:

ja, das ist sch*.. aber halt das innerlich von Dir fern, so was passiert auch anderen.

Und es geht nicht um Dich als Mensch, da will einfach nur wer Geld sparen und hofft, dass Du klein beigibst,w eil Dir der Stress zu viel wird.

bei mir lief es platt gesagt so, dass sowohl mein RA mitteilte als auch die Kammer den AG quasi rügte, dass er aufhören solle, auf zeit zu spielen, er wisse doch eh, dass er verlieren würde im Falle eines Prozesses.

(und ich gebe zu: das HAT mich Nerven gekostet. Aber die Kirsche hat halt nen harten Kern, ne. Sie beisst sozusagen zurück)

Naja, heute ist eben erst der 13. Dazu kann man heute noch nichts sagen, aber ich vermute dein AG wird zahlen.

Wenn am 15. immer noch kein Geld bei dir angekommen ist musst du dich nochmal mit dem Anwalt in Verbindung setzen.

Dein Anwalt wird Deinem AG nochmal schreiben und mit dem Arbeitsgericht drohen.

Mexxy55 
Fragesteller
 13.02.2019, 09:47

Hat denn schon jemand von euch was von gleichwohlgewährung gehört? Ich muss ja irgendwie die Zeit überbrücken und an Geld kommen... Abgesehen davon habe ich ein 6 jähriges Kind... Mein Mann arbeitet zwar aber er kann ja nicht für alles aufkommen!