Beschädigungen des Echtholz Parkett durch den Mieter. Welche Pflichten hat der Mieter bei Auszug?

8 Antworten

Der Mieter zahlt die Miete für die Abnutzung einer Wohnung. Wenn du Echtholz-Parkett verlegst, das so schnell vom Rücken eines Tisches Kratzer bekommt, dann musst du dich über den Zustand des Fußbodens nicht wundern. Den Mieter wirst du für solche normalen Abnutzungsspuren nicht verantwortlich machen können.

Nur wenn Du beweisen kannst,das grob unsachgemäß der Boden behandelt wurde,oder er vorsätzlich verkratzt wurde,hast Du Aussicht auf Erfolg.Rücken von Möbeln gehört zum Bestimmungsmäßigen Gebrauch der Mietsache.Hundehaltung,zumal unerlaubte,da könntest Du was machen.z:B.Du wirst den Boden neu versiegeln lassen müssen,oder so neu vermieten.Vielleicht mag der Neue Mieter einen großen Teppich auslegen?Das Prozeßrisiko,hier zu verlieren sehe ich bei 90%.Beste Grüße

Alabina 
Fragesteller
 22.08.2016, 10:20

Wenn Kratzer sich mitten im Raum, ohne unmittelbare Nähe eines Möbelstück (vom Wohnzimmer mal abgesehen), befinden, dann ist das keine sachgemäße Behandlung mehr. 

jerkfun  22.08.2016, 13:45
@Alabina

Dann geh zum Anwalt ,laß Dich wenigstens beraten,bevor Du dem schlechten Geld noch gutes hinterherwirfst.

Verschlechterung des Zustandes und/oder Abnutzung bei vertragsgemäßem Gebrauch sind mit der Miete bezahlt. Abschleifen und versiegeln des Parketts gehören nicht zu Schönheitsreparaturen. Es kommt nun drauf an, inwiefern du hier Schäden über den Vertragsgemäßen Gebrauch hinaus  beweisen kannst

ich würde in das Rücknahmeprotokoll genau diese Kratzer vermerken und mit Fotos dokumentieren. Als "Zuständigkeit zur Behebung" kommt der Mieter rein.

Dann abwarten. 

Tiefe Kratzer sind keine normale Abnutzung in meinen Augen.

Wenn sich der Mieter nicht darauf einlässt und die Sache vor Gericht müsste, würde ich nochmal nachdenken ob es sich lohnt.
Evtl. halbe halbe bei den Kosten machen?

du schreibst ihn an, dass er das parkett beschädigt hat und es instand setzen lassen muss

wenn du die kaution noch hast, hast du glück, ansonsten wirst du wohl klagen müssen