Berufsgenossenschaft und Abtretung

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Die Berufsgenossenschaft prüft auch noch während der Heilbehandlung ob ein Versicherungsfall im Sinne der BG vorliegt oder eine Erkrankung für die die Krankenkasse zuständig ist. Mit der Abtretung gibst Du (ganz einfach ausgedrückt) Dein Einverständnis, dass BG und KK sich letzendlich darüber einig werden wer die Kosten für Deine Heilbehandlung trägt, wenn die Zuständigkeit geklärt ist. Und außerdem kannst Du keine Ansprüche mehr an die Krankenkasse (wie Krankengeld) und ao stellen, wenn die BG Dir Verletztengeld zahlt. Damit sol auch ausgeschlossen werden dass Du doppelt Leistungen erhälst, (weil niemand weiß wer zuständig ist).

Nur die Arzt-/Krankenhauskosten und Heilmittelkosten können abgetreten werden. Die Berufsgenossenschaft bleibt weiterhin für Sie zuständig. Damit es einfacher ist, bedient sich die Berufsgenossenschaft Ihrer persönlichen Krankenkasse, z.b. um das Krankentagegeld zu bezahlen. Die Übergangsleistung, wenn der Heilungsprozess länger dauert und ein evtl. Dauerschaden/Invalidität noch nicht feststeht, kommt auch von der Berufsgenossenschaft. Bei einem Dauerschaden ab 20% zahlt die BG eine Rente - auch diese wird nicht abgetreten, sondern bleibt als direkter Anspruch an die BG bestehen. Mit einer Abtretung wurde & wird nichts falsch gemacht, sondern nur der "normale" Weg rechtssicher eingehalten. ** Gute Besserung !**

Die Krankenkasse tritt häufig in Vorleistung und rechnet mit der BG ab. Allerdings hat die BG einen umfangreicheren Leistungskatalog und du brauchst in der Regel keine Zuzahlungen zu leisten.

Mit deinem Anspruch auf eine Entschädigung für eine evtl. Dauerschädigung hat das nichts zu tun. Diese wird in der Regel 12 Monate nach dem Unfall begutachtet.

Frag doch mal der deiner GKV nach was das bedeuten soll, wofür werden die denn bezahlt