Berichtsheft Medizinische Fachangestellte 2010

4 Antworten

Hallo liebe Chaosqueen, ich helfe gerade meiner Nichte mit dem Berichtsheft. Weißt Du, ich habe zwei abgeschlossene Berufsausbildungen und vorletztes Jahr meinen Meister gemacht - ich bin also nicht auf den Kopf gefallen. Ich muss aber sagen, die Fragen sind total behämmert gestellt. Du weißt das sicher alles, nur kapiert kein normaler Mensch, was gemeint ist. Vergiss also die bescheuerten Kommentare, die du hier zur Antwort bekamst! Du hast das bestimmt mittlerweile alles schon gelöst, aber hier trotzdem nochmal unsere Antwort, die wir auf die von dir genannte Frage geschrieben haben: Die Grenzen der Delegation sind z.B. dass Kernaufgaben wie Untersuchungen oder Patientenaufklärung nicht an die MFA abegeben werden können. Sie verbleiben beim Arzt. Möglich ist es, Aufgaben wie z.B. Labortätigkeiten oder Blutdruckmessen grundsätzlich zu delegieren, manche Aufgaben werden auf ausdrückliche Anweisung einen bestimmten Patienten betreffend weitergegeben und überwacht, z.B. Blutentnahme. Für den Arzt kann es berufsrechtliche Folgen haben, wenn er z.B. eine Kernaufgabe delegieren würde. Und vergiss die kleinen "Superschlauen", die dich hier angezickt haben, deren Berichtsheft möchte ich erst mal sehen, da hätte ich bestimmt mehr zu lachen, als die denken...... ;-)

Nun, Du hast hier juristische Grundsätze Deines Handelns im Alltag genannt. Nun schreibst Du im Berichtsheft, wann Du in welcher Form entsprechend gehandelt hast.

Wo ist das Problem?

Oder verstehst Du so wesentliche Grundsätze des Berufs nicht? Dann mach aber hin, dass Dir das bewusst wird. Oder wechsle den Beruf.

Oder such dir bitte mal Medical Assistant aus Wikipedia (der freien Enzyklopädie) bei Google.