Berechtigung von Umsatzsteuer?

3 Antworten

Umsatzsteuer ausweisen heißt, dass man in den Rechnungen sagt, wie viel Unsatzsteuer im Bruttopreis enthalten ist. Die Umsatzsteuer muss man dann natürlich ans Finanzamt abführen.

Sparky1988 
Fragesteller
 27.03.2021, 01:30

Ich habe die Wahl zwischen: Ich bin berechtigt, Kleinunternehmen nach Artikel 19 UstG, Ich bin berechtigt (Unternehmen im Sinne des Ustg). Eigentlich will ich nur aus Spaß auf Textbooker schreiben. Was muss ich da anführen?

MitFrage  27.03.2021, 01:43
@Sparky1988

Ich kann nicht wissen, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Hast du denn das entsprechende Kästchen im Finanzamt-Fragebogen bei Anmeldung deiner Tätigkeit angekreuzt?

Sparky1988 
Fragesteller
 27.03.2021, 01:46
@MitFrage

Wenn ich die Kleinunternehmerregelung nutze, musd ich das nicht beim Finanzamt melden, so wie ich das verstehe. Damit wir uns verstehen: Da veediene ich höchstens 200 -800 eu im Jahr. Damit ist es mir peinlich, zum Finanzamt zu gehen.

MitFrage  27.03.2021, 10:30
@Sparky1988

Da wäre ich mir nicht so sicher. Aber ich bin auch kein Steuerberater. Weiß nur aus meiner Erfahrung noch, dass ich damals aktiv für diese Kleinunternehmerregelung optierte.

Helefant  27.03.2021, 19:31
@Sparky1988

Nein, Du hast die Kleinunternehmerregelung automatisch, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Verzichtest Du darauf, dann musst Du das dem Finanzamt mitteilen. Aber grundsätzlich wird ja im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schon danach gefragt, und den musst Du ja sowieso jetzt schon von Dir aus übermitteln.

In deinem Fall nutzt du am besten die Kleinunternehmerregelung, kreuzt also an: Kleinunternehmerregelung, keine Berechtigung zum Ausweis von Umsatzsteuer.

Eine freiberufliche Tätigkeit musst du beim Finanzamt anmelden. Bei der Anmeldung musst du deine Einkünfte erstmal schätzen. Wenn du dabei in dem von dir angegebenen Rahmen von 800 € bleibst, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Aber du musst in jedem Fall eine Steuererklärung (auch für deinen Hauptberuf) abgeben, auch wenn es nur 800 € sind. Dabei reichen die Ergebnisse einer einfachen Einnahmen-Überschussrechnung und das Ergebnis (Einnahmen abzüglich Kosten) trägst du dann als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ein.

Als Kleinunternehmer weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und machst für deine Kosten auch die von dir gezahlte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend. Du musst keine monatliche oder vierteljähliche Umsatzsteuervoranmeldung machen. Auf deine Rechnungen musst du deine Steuernummer und den Vermerk: "Nach §19 UStG („Kleinunternehmerregelung“) wird keine Umsatzsteuer für den Rechnungsbetrag ausgewiesen." schreiben.

ob Du als Kleinunternehmer arbeitest nach § 19,1 USTG und meist Privatkunden hast oder eben die MWST UST ausweist nach § 27 a USTG

So mußt Du eine Umsatzsteuervoranmeldung machen. Also Investitionen mit Umsatzerlösen verrechnen.

Das lohnt schon bei größeren Käufen. Bei Vorsteuerüberhängen wird die UST auch erstattet, wenn die Vorsteuer > als UST ist