Beleidigungen unter Fake Account

9 Antworten

DayW123|vor 2 Minuten

Ich muss mich doch etwas wundern mit welcher Inbrunst hier Aussagen getätigt werden die einfach nicht richtig sind. Viele scheinen vor dem Geistigen Auge noch das seit Kindestagen antrainierte Bild der Allmächtigen Polizei zu haben.

Die Kurzfassung :

Anzeige -> Staatsanwaltschaft -> versucht einen richterlichen Beschluss hinsichtlich der Daten einzuholen -> Endstation (...an dieser Stelle in über 95% aller ähnlichen Fälle wegen Geringfügigkeit).

Sollte es tatsächlich zur Verfügung kommen ist spätestens Schluss wenn der Staatsanwaltschaft Wochen später die IP Seitens der europäischen FB-Vertretung zugestellt bekommen und damit beim Provider anklopfen. Grund ist der das in Deutschland seit März 2010 die Vorratsdatenspeicherung ausgehebelt wurde und alle Provider Deutschlands die IP´s aktuell nur noch bis zu 7 Tagen (!!!) speichern dürfen.

Aufgrund dieser 7 Tage ist es aktuell selbst für Websitebetreiber welche unmittelbar angegriffen wurden und dadurch direkt die "angreifende" IP haben schwierig in der kürze der Zeit und bei entsprechender schwere des Falls (da reichen Beleidigungen in allerr Regel nicht) per Eilantrag dem Störenfried habhaft zu werden.

Kurz danach hat sie die komplette Löschung ihres Accounts veranlasst. Löschung, keine Deaktivierung.

Das ist bei Facebook nicht möglich.

Angeblich hat die Polizei die IP Adresse meiner Bekannten herausgefunden. Ob das stimmt weiß ich aber nicht. Meine Bekannte hat nun mächtig Angst. Kann sie strafrechtlich verfolgt werden oder will die Person die Beleidigt wurde nur Angst machen?

Unwahrscheinlich, denn woher sollen sie die IP haben? Facebook hat seinen Europasitz in Irland, das würde ewig dauern.

Luigina 
Fragesteller
 05.07.2012, 14:20

Doch, mittlerweile kann man komplett löschen lassen. Früher war das mal anders

SuccessBilo  05.07.2012, 14:21
@Luigina

Facebook behält die gespeicherten Inhalte trotzdem.

MaddGun1  26.08.2012, 17:39
@SuccessBilo

nein tut es nicht man kann es ganz löschen tu nicht so als hättest du ahnung

Das kann sie und wird sie und es ist so richtig

Es ist anzunehmen, daß deine Bekannte nicht älter ist als 12 Jahre und somit nicht strafmündig.

Luigina 
Fragesteller
 05.07.2012, 14:18

Doch, es handelt sich um eine volljährige Person

piacere  10.07.2012, 14:46
@Luigina

Dann würde ich sagen, hat die Gute Pech gehabt. So der Beleidigte Strafanzeige stellt und namentlich bei der Beleidigung benannt wurde, wird sich deine Bekannte mit der Justiz darüber zu unterhalten haben.

Ja aber sicher ist das so. Wie man weiss, werden alle, wirklich alle daten bei facebook und google auf immer gespeichert. Über die IP den Eigentümer herauszufinden ist ein leichtes. Andererseits, wenn man so heimtückisch und hinterhältig agiert, dann gehört man vor den Richter. Also ganz zurecht!