Beleg Zahlungseingang Grundstückskauf/ Hauskauf

3 Antworten

Hallo Nannky,

Nach dem Du den Kauf über einen Notar abgewickelt und im Grundbuch als Eigentümer eingetragen bist, gehe ich davon aus, dass das Geld entweder über das Notaranderkonto an Deine Oma überwiesen wurde oder direkt von Deinem Konto auf Ihres.

Damit hast Du entweder die Möglichkeit über den Notar eine Zahlungsbestätigung zu erhalten oder den Zahlungseingang via Kontoauszug auf dem Konto Deiner Oma nachzuweisen.

Wichtig ist vor allem, dass Du als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bist, damit kannst Du bei Erbstreitigkeiten Deinen Anspruch geltend machen.

Viele Grüße

Annette, Interhyp AG

  1. Normalerweise werden Immobilien- und / oder Grundstückskäufe per Überweisung, also von Bankkonto zu Bankkonto abgewickelt. Und dann hast Du den entsprechenden Tahlungs-ausgang auf Deinem Kontoauszug.

  2. Der Notar überwacht jede Grunstücksübertragung. Nachdem also der Kaufvertrag unter-zeichnet wurde, gibt der Notar die Reihenfolge der Vorgehensweise vor. Unter anderem weist er auch den Käufer an, die Zahlung vorzunehmen. Wenn also später die Grundbuch-eintragung vorgenommen worden ist, kannst Du davon ausgehen, dass alles ordnungsgemäß abgewickelt wurde und Du rechtmäßiger Eigentümer bist.

Eine Quittung glaubt euch eh keiner. Ihr kuesst immer den Zahlungsstrom nachweisen koennen für den Fall dass euch jemand aus der Verwandtschaft angreifen will. Einfach werden die es nach umschreibubg nicht haben, aber man muss ja kein Risiko eingehen.