Beleg für Erstausstattung Jobcenter
Hallo, ich habe heute ein Schreiben vom Jobcenter bekommen, in dem steht, dass mir 390€ für eine Erstausstattung genehmigt worden sind. Nun steht da jedoch drin, dass ich den Einkauf belegen muss, ist ja klar. Nur um die Sachen in einem Geschäft zu kaufen, reicht das Geld ja nun nicht wirklich. Hab deswegen mal in diversen Kleinanzeigen rumgestöbert und bin auch fündig geworden. Jetzt zu meiner Frage, reicht es, wenn der Verkäufer mir einfach nen Zettel unterschreibt, wo drauf steht was und zu welchem Preis ich es gekauft habe? Liebe Grüße
4 Antworten
Ich bezweifle es, da so ein Beleg ja nicht unbedingt heißt, dass du dir von dem Geld auch wirklich das gekauft hast. Wahrscheinlich müsstest du dazu auch Überweisungsbelege vorzeigen. Aber ruf vorsichtshalber mal beim Jobcenter an und frag nach.
Ja, der Verkäufer sollte seinen Namen angeben, möglichst auch Adresse und das Kaufdatum, sowie den Preis dener erhalten hat quittieren. Das reicht.
Quittung mit Datum, Stempel und Unterschrift
Nein, das reicht natürlich nicht - dem Betrug wäre so Tür und Tor geöffnet.
Eine ordnungsgemäße Quittung mit Unterschrift wird in Einzelfällen akzeptiert - muss aber nicht.
Für solche Käufe gibt es Sozialkaufhäuser - Dein Amt informiert Dich sicher gern, wo die zu finden sind.
Als Belege gelten Überweisungen vom Konto oder Rechnungen mit ordentlich ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Bei Privatverkäufen ist VOR DEM KAUF die Zustimmung des Kostenträgers einzuholen und zu erfragen, wie der Kaufnachweis erfolgen muss.