Bekommt man nach dem Studium Arbeitslosengeld bei zuvor abgeschlossener Berufsausbildung?

4 Antworten

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Einen Anspruch auf Alg1 hast Du in der Regel, wenn Du in der Anwartschaftszeit (die letzten 2 Jahre) mindestens 360 Tage versicherungspflichtig gearbeitet hast.

Ein Studium verlängert diese Anwartschaftszeit nicht. Daher wirst Du nach einem abgeschlossenen Studium eher keinen Anspruch auf Alg1 haben, selbst wenn Du vor einem Studium mehrere Jahre versichungspflichtig gearbeitet hast.

Du müsstest dann sofort Alg2 beantragen.

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Fragesteller
 23.08.2015, 14:45

Das hab ich schon beantragt. Und dann verlängert sich der Anspruch um 4 Jahre, wie von "AnikaJanina" beschrieben?

SimonG30  23.08.2015, 15:03
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ein entstandener Restanspruch auf Alg1 verfällt / verjährt erst nach 4 Jahren & kann in dieser Zeit wieder aufleben.

Beispiel:

Du hast Deine Ausbildung im August 2011 beendet & dann vom 01.09.2011 bis zum Studiumsbeginn im Oktober 2011 Alg1 bekommen. Wenn Du nun heute (August 2015) Alg1 beantragen würdest, dann würde dieser Restanspruch auf Alg1 von 2011 wieder aufleben, da die 4 Jahre noch nicht vorbei sind.

Hättest Du damals (2011) keinen Antrag auf Alg1 gestellt, wäre der Anspruch nicht entstanden. Es gäbe nichts, was verjähren würde & die Anwartschaftzeit würde die letzten 2 Jahre umfassen (s.o.).

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Fragesteller
 23.08.2015, 16:43
@SimonG30

Danke, sehr ausführlich!  :)

Wenn du dich arbeitslos meldest, ist das der Stichtag. Davor musst du in den letzten 24 Monaten 12 Beitragsmonate nachweisen. Der frühere Anspruch dürfte also verfallen sein.

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Fragesteller
 23.08.2015, 16:42

Und was meinst du zu der Antwort von "SimonG30"? Ist da auch was wahres drann oder könntest du das nochmal genauer erklären? Danke!

DerHans  23.08.2015, 17:28
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Ein Restanspruch würde wieder aufleben, wie oben beschrieben. Erst bei 12 neuen Beitragsmonaten würde das AlG neu berechnet.

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Fragesteller
 23.08.2015, 22:18
@DerHans

Ah okay, also bleibt der Restanspruch noch erhalten für 4 Jahre. Ok danke dir!

Hallo,

du hast einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) wenn du innerhalb der letzten 24Monate mindestens 12Monate versicherungspflichtig (Beiträge für die Arbeitslosenversicherung sind ausschlaggebend) beschäftigt warst.

Wenn du nach der Ausbildung arbeitslos gemeldet warst und Arbeitslosengeld bekommen hast kann es sein, dass du noch einen Restanspruch hast. Dieser kann innerhalb von vier Jahren nach Entstehung des Anspruch weiter bewilligt werden. Warst du nach der Ausbildung nicht Arbeitslos gemeldet, wirst du wahrscheinlich keinen Anspruch haben und hast dann nur die Möglichkeit dich beim JobCenter/Kommune zu melden um dort ALGII zu beantragen.

LG

Anika

nein,

bist ja nicht vermittelbar... (Vermittlungsbereitschaft)