Bekommt der hinterbliebene Witwer auch 60% der Rente seiner Frau?

5 Antworten

Wenn ein Partner eines Ehepaars (Ehepaare sind immer verheiratet) stirbt (unerheblich ob Mann oder Frau) dann bekommt der verwitwete Partner eine Witwen/Witwer - Rente oder Pension.

Klar, immer vorausgesetzt, der oder diejenige hat auch gearbeitet und ist Bezugsberechtigt.

Wenn der Verdienst des hinterbliebenen Partners sehr hoch ist (ich weiß  grad die genaue Gehaltsgrenze nicht) dann kann auch nur ein Teil der Rente oder Pension ausbezahlt werden.

Der Anteil sinkt.

Es kommt darauf an, wann die Heirat stattfand.

Früher warens 60% der Rente, bis 2002 55%, danach 50% (brutto).

der einzige Vorteil bei der Witwenrente:

Auch der ges. KK- und PflVrs.Anteil sinkt, deswegen ist der Netto-Anteil rel. etwas höher als bei der Vollrente.

ja, das bekommt er: seine eigene Rente wird aber gegengerechnet, so dass da keinesfalls 55% (nicht mehr 60%) mehr bei rauskommt.

Ja, natürlich. Wenn man nicht wider Heiratest, bekommt auch der Witwer die Rente.

Ja, die bekommt solange bis er evtl. wieder heiratet.