Bekommt der Arbeitgeber Geld vom Job Center wenn er dadurch Arbeiter einstellt?

8 Antworten

Normalerweise stellt ein Arbeitgeber Leute ein, wenn er welche braucht.

In Ausnahmefällen, bei schwer vermittelbaren Menschen, die eine körperliche oder psychische Beeinträchtigung haben, sollte es in der Tat Zuschüsse vom Staat geben. Dabei würde der Arbeitgeber ja auch eine soziale Verantwortung übernehmen, und einen Beitrag dazu leisten, dass solche Menschen mehr "Teilhabe" erleben...

Allerdings kenne ich das auch aus den letzten Jahren, dass bei manchen Arbeitgebern sinngemäß die Frage kommt:

"..gibt es etwas vom Arbeitsamt, wenn ich sie einstelle ?...sonst stellen wir lieber jemanden mit ähnlicher Qualifikation ein, für den wir auch noch Geld bekommen "

--also so offen wird es niemand sagen...aber man kann es spüren, ahnen, kombinieren--

Grundsätzlich gibt es Fälle, wo ein Arbeitgeber etwas vom Arbeitsamt/Jobcenter erhalten kann, aber es ist (noch) nicht die Regel.

https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Unternehmen/FinanzielleHilfen/SchaffungvonBeschaeftigungsverhaeltnissen/FoerderungvonArbeitsverhaeltnissen/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI526303

Teilweise ja!

Begründung:

Ich bin mal in einem BFZ(Berufsförderungszentrum) gewesen:

Wenn nach dem Praktikum, bei einem BFZ oder nach einer Umschulung, ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, wird dieser je nach Regelung des Kostenträgers, also im Falle einer Umschulung nach einem Arbeitsunfall zum Beispiel, eine Förderung gewährt. Sozusagen als Wiedereingliederungsmaßnahme.

Bei mir waren es satte 3 Monate, in der die Berufsgenossenschaft meinen kompletten Lohn bezahlt hat.

Laut einer gesetzlichen Regelung muss aber in einem solchen Fall, der Arbeitnehmer genau eine weitere solche Spanne eingestellt werden, bevor dieser gefeuert werden kann.

Beispiel:

3 Monate Förderung, ergibt 3  Monate weitere Beschäftigung, sind 6 Monate.

Eine meiner Kolleginnen aus einem BFZ hatte 1 Jahr Förderung zugesagt bekommen, macht also 4 Jahre Beschäftigung.

Hält sich der Arbeitgeber nicht an diese Fristen, so muss er in der Regel die gesamte Förderung zurück zahlen.

Fazit:

Versteckte Subventionen durch den Staat, da Leute über 58 automatisch nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik auftauchen, ebenso krank geschriebene. Leute die einen Kursus(vom Arbeitsamt oder so) oder eine Weiterbildung machen, oder eine Wiedereingliederungsmaßnahme, tauchen auch nicht in der Statistik auf.

Meine Erfahrung:

Die meisten Arbeitgeber kennen schon die Betreuer aus den BFZ und den anderen Einrichtungen. Viele fragen oft schon mal an, wann der nächste Kurs zu Ende geht, um Nachschub zu bekommen. Das ganze drückt dann das Lohnniveau und ist dementsprechend negativ für die Arbeitnehmer zu werten.

Übrigens:

Genau aus dem Grund habe ich bei der letzten Bundestagswahl, obwohl ich eigentlich SPD- Anhänger war, meine beiden Stimmen einer anderen Partei gegeben, da die SPD im Falle eines Wahlsieges die Dauer des Bezuges von ALG 1 von solchen Weiterbildungsmaßnahmen abhängig machen wollte. Der Fehler mit den Leiharbeitsfirmen war wohl noch nicht genug. Ich weis darüber Bescheid, weil ich selber Betroffener bin.

Nix für unguat

Fitje

diese Zuschüsse für die Lohnkosten gabs, zeitlich begrenzt, für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen.

Bei schwer vermittelbaren Arbeitskräften oder bei Einstellung Langzeitarbeitsloser kann für einen bestimmten Zeitraum ein Zuschuß zum Lohn/Gehalt von der AA gezahlt werden.