bekommt bei einem verkauf der wohnblöcke, der neue käufer sämtlichen ehemaligen geführten schriftverkehr mit?

9 Antworten

Ganz sicher nicht. Der Käufer ist froh, wenn er wenigstens die Unterlagen erhält, die für das Haus wichtig sind, wie Pläne und Informationen darüber, wann was wie ausgeführt wurde. Natürlich auch alle laufenden Mietverträge.

Nicht dazu gehören aber alle Dokumente und Belege, die nur den Verkäufer und bestimmte Personen oder Geschäftspartner betreffen und mit dem Haus als solches nichts zu tun haben. Immerhin geht es hierbei auch um Geschäftsgeheimnisse, Personen bezogene Information und ggf. auch Daten, Steuergeheimnisse und ähnliche vertraulich zu behandelnde Dokumente.

Sollte so sein, damit der neue Eigentümer über alles in der Vergangenheit informiert ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn die Hausverwaltung noch die gleiche ist, dann liegt der Schriftverkehr mindestens 10 Jahre vor und der oder die neuen Eigentümer können darauf zurück greifen.

An sich gibt es aber keinen Grund mehr als den Mietvertrag und evtl die letzte Nebenkostenabrechnung an die Rechtsnachfolge zu übergeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn nur die Immobilie den Besitzer wechselt gibt es dazu keinen Grund.

Wenn, wie hier, ein Mietverhältnis mit übergeht, und vom neuen Eigentümer weiterzuführen ist, müssen natürlich die vertragsrelevanten Unterlagen mit übergeben werden.

bwhoch2  07.06.2020, 09:06

Richtig, nicht aber Schriftverkehr und ähnliches, das Sachen anbelangt, die längst abgeschlossen sind. Immerhin geht es dabei auch um Personen bezogene Informationen und steuerlich relevante Informationen, die den neuen Eigentümer in der Regel rein gar nichts angehen.

imager761  07.06.2020, 10:40
@bwhoch2

Ich denke es geht hier eher um einen mietrechtlichen Problemfall, der Grund der Auseinandersetzung war und dem Neueigentümer deshalb bei Bestandsübergabe mitgeteilt wird, weil sie ihn jezt durchaus betrifft :-O



Wenn nur die reinen Immobilien verkauft werden, so wüsste ich keinen Grund, den Schriftverkehr zu übergeben. Ich vermute allerdings, dass rechtlich relevante Unterlagen berücksichtigt werden, wenn sie finanzielle Auswirkungen auf den Wert haben könnten.

Wird allerdings das Unternehmen, das diese Immobilien besitzt, verkauft, dann sieht das anders aus. Ob und wie der neue Eigentümer diese Unterlagen verwendet, ist eine andere Sache.

lagune2008 
Fragesteller
 07.06.2020, 06:29

die ehemalige verwaltung gibt es noch, insofern wurden nur die häuser plus grundstück verkauft

SirKermit  07.06.2020, 06:37
@lagune2008

Die Verwaltung muss nicht der Eigentümer sein. Sie verwaltet die Immobilie. Der Eigentümer kann beides sein, muss es aber nicht.

Kaum jemanden werden allerdings alte Hüte interessieren, die möglicherweise abgefrühstück wurden.

lagune2008 
Fragesteller
 07.06.2020, 06:40

verwaltung und eigentümer war damals eins, nun hab ich eine verwaltung und einen anderen eigentümer