Bekomme ich nach der Feststellungserklärung einen Feststellungsbescheid?
Hallo,
ich habe vor gut zwei Wochen meine Feststellungserklärung an das Finanzamt meines ehemaligen Wohnsitzes (wo mein Gewerbe noch sitzt) geschickt und warte seitdem auf einen Feststellungsbescheid, den ich meiner Einkommensteuererklärung anfügen kann. Soweit ist aber noch nichts angekommen, und da frage ich mich, ob ich vielleicht falsch informiert bin und gar keinen Feststellungsbescheid bekommen werde, kann das sein?
Wenn ja, kann ich meine Einkommensteuererklärung dann also auch gleich sofort abschicken (nur dann eben ohne Anlage EÜR)?
2 Antworten
Die Steuererklärung kann selbstverständlich ohne gesonderten Feststellungbescheid abgeschickt werden. Einfach die Werte der ges. Feststellung nehmen. Allein schon die Erwartungshaltung, dass innerhalb von 2 Wochen der Fall geprüft sein müsste.
Die EÜR gehört in die gesonderte Festellungserklärung. Der Bescheid der Einkommensteuererklärung wird dann ggf. unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen bzw. erst nach Festellung des Betriebfinanzamtes ergehen. Sollte das Betriebfinanzamt andere Werte feststellen, werden die an das WohnsitzFA übermittelt und entsprechend wird veranlagt.
Danke sehr :) ! Super, dann weiß ich jetzt bescheid. Naja, weniger Erwartungshaltung als vielmehr langsame Zweifel ob das wirklich so gedacht sei, waren es bei mir. Gut, dann kann ich ja jetzt geschlossen alles versenden! Danke noch einmal!
Wofür eine Anlage EÜR in der Einkommensteuererklärung?
???Laut Software gehört gar nix zur Steuererklärung - höchstens laut Gesetz???
Also laut meiner Steuersoftware gehört die wohl normalerweise dazu. Hängt aber vielleicht auch mit meinem Steuerfall zusammen, da ich Hauptberuflich Arbeitnehmer bin, aber auch ein Gewerbe und darüber Einnahmen habe. Für diese dann die EÜR. Sollte aber ja entfallen, da schon Teil der Feststellungserklärung.