Bekomme ich Mietzuschuss oder Lohnaufstockung?

6 Antworten

Du bist also 30,wohnst noch bei deinem Partner und verdienst ca.700 € Netto !

Dann wird es am besten sein,wenn du einen Antrag beim Jobcenter auf Übernahme von KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung stellst bzw.erst einmal die Zusicherung auf eigenen Wohnraum beantragst und dann eine ALG - 2 Aufstockung bekommst.

Dazu kannst du dir einen ALG - 2 Antrag beim Jobcenter holen oder einen aus dem Internet runter laden,ich würde dir aber raten einen zu holen,denn dann bekommst du auch gleich alle Anlagen dazu und kannst dich nach der max.Höhe der KDU - erkundigen und kannst dann auf Suche gehen.

Mietvertrag aber noch nicht unterschreiben,dazu musst du erst eine Mietbescheinigung vom evtl.Vermieter ausfüllen lassen und diese dann beim Jobcenter vorlegen und die Zusicherung zur Kostenübernahme einholen,dann kannst du ihn unterschreiben.

Um einen ersten Überblick zu bekommen,was dir als Single zusteht,kannst du mal eingeben ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " da findest du was die Wohnung ca.kosten dürfte,die Größe liegt bei einem Single zwischen 45 qm - 50 qm.

Du kannst dann auch einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen stellen,damit du deine Kaution zahlen kannst,dass wird dir dann in monatlichen Raten von 10 % von deiner Regelleistung abgezogen,die du normalerweise bekommen würdest,wenn du kein Einkommen hättest.

Diese liegt derzeit bei 399 €,es würden dir dann also ca.40 € von deinen laufenden Leistungen abgezogen,dazu kannst du dann noch eine Beihilfe für deine Wohnungserstausstattung beantragen,die musst du nicht zurück zahlen.

Dir stünden also dann erst einmal diese 399 € Regelsatz zu + deine angemessenen KDU - angenommen 400 € Warmmiete pro Monat,dann läge dein Bedarf angenommen bei 799 € pro Monat.

Da dir auf dein Erwerbseinkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zustehen,kannst du mit einer ALG - 2 Zahlung ( Aufstockung ) von min.über 350 € pro Monat rechnen,jetzt für dieses Beispiel,also der Regelsatz von 399 € bleibt,es würde dann nur die korrekte Warmmiete dazu kommen.

Denn bei ca.700 € Netto dürftest du ca.900 € Brutto haben und auf dieses kannst du deine Freibeträge geltend machen,die werden theoretisch vom Brutto berechnet,dann theoretisch vom Netto abgezogen und ergeben dann dein anrechenbares Einkommen.

Du hast dann zunächst einen Grundfreibetrag von 100 € und von den übersteigenden 800 € ( von 100 € - 1000 € Brutto ) noch einmal 20 % Freibetrag,also noch einmal 160 € dazu,dass ergibt dann min.260 € an Freibeträgen.

Von 1000 € - 1200 € Brutto hast du noch einmal 10 % Freibetrag wenn du Single bist,also keine unterhaltspflichtigen Kinder hast, die bei dir dann wohnen.

Denn dann läge dieser bei 1000 € - 1500 € Brutto und davon dann noch mal 10 % Freibetrag.

Es würden dir dann also von deinen ca.700 € Netto min.diese 260 € an Freibeträgen abgezogen,somit ergibt sich dann ein anrechenbares Einkommen von ca.440 €.

Da dein Regelsatz schon 399 € beträgt,würden nur noch ca.41 € übrig bleiben,die dir auf deine angemessene KDU - angerechnet werden könnte.

Du würdest also bei 400 € Warmmiete min.359 € ALG - 2 Aufstockung pro Monat bekommen und dazu eine Befreiung für den Rundfunkbeitrag.

Du hast Hartz IV und hattest noch nie etwas mit Ämtern zu tun?

Wie geht das, bei Hartz IV kommt schon mal ein Amt drin vor ohne Antrag bekommt man nicht wirklich Hartz IV....

Kaution könnte hier und da vlt. auch das Amt übernehmen, da benötigt man auf jeden Fall einen Mietvertrag, damit geht man dann zum Amt, zeigt diesen vor und fragt nach Kaution (vermutlich gibt es hierfür Formulare, das weiß ich nicht), diese überprüfen das dann und sagen oder schreiben dir etwas dazu.

Was du vlt. machen könntest, das weiß ich aber nicht so wie das in der Praxis genau abläuft, momentan wohnst du ja noch (in deiner alten Wohnung), irgendwie wurde ja die Miete für den Monat April von dir bezahlt...

Du schnappst dir deinen Mietvertrag, sämtliche etwaige andere Kostenbelege zum Wohnen (Heizkosten, Strom, Jahresrechnung) gehst dann zum Wohnungsamt (in deiner Stadt, geh mal auf die Homepage von eurer Stadt und schaue mal nach, wie diese Bereiche von den Örtlichkeiten bei euch aufgeteilt sind und erkundige dich nach den Öffnungszeiten, vlt. kannst du dir auch Dokumente, die du ausfüllen musst als Pdf runterladen und im Vorfeld bearbeiten, du benötigst auf jeden Fall die Unterschrift von deinem Vermieter in einem dieser Formulare, weiß ich auch nur von einer Nachbarin, die brauchte das mal, ob diese Mietzuschuss erhält, das weiß ich nicht, ich erhalte z. B. keinen Mietzuschuss, da ich keinen Antrag gestellt hätte).

Wenn diese offen haben, nimmst du deinen Krempel, legst diesen noch für diesen Monat vor. Selbst wenn du z. B. für diesen Monat Miete gezahlt hättest, und diese beim Amt was auch immer ausrechnen (anhand deiner Zahlen, vlt. noch deinen Leistungsbescheid von Hartz IV mitnehmen), was diese anteilig (vlt. auch in voller Höhe übernehmen, keine Ahnung wie hoch der Satz ist, richtet sich nach Einkommen, Wohnungsgröße, Personenzahl, etc.) übernehmen.

So bekommst du das im Nachhinein für diesen Monat dann noch rückwirkend gezahlt (anteilig wahrscheinlich, seit Antragsvorlage sprich wann dieser Antrag abgegeben wurde) und für den nächsten kommenden Monat so lange du da noch wohnst genauso. Jegliche Veränderungen müssen bekannt gegeben werden auch wenn du z. B. umziehst...

Hast du dann einen neuen Mietvertrag, so könntest du das dann wieder genauso machen, in dem du dann halt neuen Vertrag vorlegst....

sindbadkaroL  15.04.2015, 09:31

Wenn du bisher keine Leistung vom Amt beziehst, dann googelst du einfach mal Hartz IV, wirst dann zum Amt wahrscheinlich umgeleitet und könntest die entsprechenden Formulare dir ausdrucken und ausfüllen...

In den ganzen Anlagen, musst du halt angeben, was du Brutto (vlt. auch netto) verdienst, dieses musst du auch belegen...

Alle dazugehörigen Formulare nebst Belege legst du deinem Antrag bei und gibst diesen Antrag beim Amt halt ab...

Dann wird der Antrag geprüft und dann bekommst du vlt. einen Betrag von x Euro... (ich kenne die Grenzen oder die Höhe des Einkommens nicht, du schreibst 700 Euro, gut ich weiß nicht, wohnst du in einer Bedarfsgemeinschaft, gehört hierzu noch anderes Einkommen, solche Sachen musst du alle angeben, Rücklagen, Vermögen angeben, etc.)

Ich bekomme kein Hartz 4, ich gehen arbeiten! Zwar ist dies nur eine Teilzeitstelle aber ich gehe arbeiten! Ich bin jetzt 30 und wohne zur Zeit noch bei meinem Partner! Da sich dies aber nun alles geändert hat, muss/will ich da so schnell wie möglich rauß! Ich wollte mich einfach nur mal informieren ob es denn über haupt möglich ist, etwas Unterstützung vom Amt zu bekommen und wenn ja, wo ich genau hin muss und was genau ich alles machen muss! Und um mir eine neue Wohnung zu suchen, müsste ich vorab ungefähr wissen, was sie kosten darf!

Wieso musstdu ausziehen? Was zahlst du jetzt an Miete? Wieso verdienst du im Zeitalter des Mindestlohns so wenig netto? Wie alt bist du?

Würdest du jetzt eine Wohnung für ca. 400 Euro anmieten, könntest du mindestens einen Antrag auf ergänzendes ALG 2 stellen oder wenigstens einen auf Wohngeld.


Einfach zum amt gehen und fragen dafür sind die ja da :) die können dir sicher viel mehr weiterhelfen!