Beinhaltet das Hausgeld bereits die Nebenkosten?

5 Antworten

Da bringst du ein bisschen was durcheinander. Vergiss bei deinen Überlegungen mal die Miete komplett. Die musst du extra anschauen. Die Miete hat mit dem Hausgeld rein gar nichts zu tun.

Wenn du einen Mieter in deiner Eigentumswohnung hast, dann verlangst du von dem eine Grundmiete. Und obendrauf kommen die Nebenkosten.

So, jetzt der eigentliche Teil deiner Frage. Das Hausgeld ist einiges mehr als die Nebenkosten, die der Mieter zu zahlen hat. Im Hausgeld kommen dann noch Reparaturen dazu, die Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage. Aber die Nebenkosten des Mieters sind auch dabei, die kommen nicht extra dazu.

Anders herum formuliert. Von deinem Mieter kannst du nur einen Teil des Hausgeldes verlangen, soweit es eben die umlagefähigen Nebenkosten sind (und die Grundmiete dazu).

Hey luluSexy!

Du stellst eine interessante Frage, die ich auf jeden Fall hinsichtlich der Nebenkostenproblematik beantworten kann. Zwischen einer Hausgeldabrechnung und einer Nebenkostenabrechnung bestehen viele äußere sowie inhaltliche Gemeinsamkeiten, dennoch darf eine Hausgeldabrechnung nicht mit einer Nebenkostenabrechnung verwechselt werden.

Ein grundsätzlicher Unterschied in der Abrechnung von Hausgeld bzw. Nebenkosten ergibt sich aus den Besitzverhältnissen. So versteht man unter Hausgeld diejenigen laufenden Kosten, die in einer Wohnungseigentümergemeinschaft anfallen. Die Eigentümer zahlen das Hausgeld an die Hausverwaltung. Als Grundlage für die Berechnung des Hausgeldes dient der jährlich neu zu erstellende Wirtschaftsplan. Bestimmungen zum Hausgeld sind Wohnungseigentumsgesetz (WEG) festgehalten. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei den Betriebs- bzw. Nebenkosten um Kosten, die dem Vermieter im Zuge der Nutzung des Hauses regelmäßig anfallen. Diese Betriebskosten kann der Vermieter auf den Mieter umlegen, sofern im Mietvertrag eine entsprechende Regelung vereinbart worden ist, denn die Umlage von Betriebskosten ist nicht gesetzlich geregelt. Jedoch ergeben sich rechtlich bindende Vorgaben aus der Betriebskostenverordnung. 

Eine Hausgeldabrechnung betrifft also das Rechtsverhältnis zwischen Hausverwaltung und Eigentümer, während eine Nebenkostenabrechnung sich auf die Rechtsbeziehung zwischen Eigentümer/Vermieter und Mieter bezieht.

Ich hoffe das hilft dir wenigstens hinsichtlich der Abrechnungsformen weiter! Wenn du dich weiter zum Thema rund um Nebenkosten informieren möchtest, schau dich gerne auf unserer Seite um: https://www.mineko.de/nebenkostenabrechnung/

Liebe Grüße, Josefine :)

Wen du verbermietst wirst du die kaltnmeite angebn Müsen also Wasser ohne heizung und nebenkosten!

Die insatlndhaltunskosten aknst du den mieter nicht auf die miete umlegen ! zb die Heizungsanange Hat immermal kleienr Rreperatuiren und dad sind nicht umlagefähieg kosten zb ein Neues ventiel mjus an den heizkörper bzw oder was anders ausgetasucht werden!

Betreibskosten wie Strom für den flur oder den hausmeister sind es auch verschicherunegn unc Sogar verwaltungskosten! Gehören alle zu den Nebenkasoten nicht zb Warmwasser wen es über den warmwasseraufbereiter kommt und zb die heizkosten! Bei eine rüberzahlung mus der mietr dieses geld wieder Bekomen!

Aber beid en kosten ist das entweder eine sehr große wohnung oder eine Abzocke würde ich als Mierter Annhemen Indeime beispeil stimmtwa snicht den Kaltmiet +nebkoste =Geasmt Mieite! Bei ca 600€ Müste da eine wohnug um die 70 Qmeter sein! Udnnebekosten siond oft nichnmal so hoch selbst mit kabelt tv undinetrnet schein das zu hoch zu sein!

Hallo,

ich vermiete meine Wohnung und erhalten von meiner Mieterin die Kaltmiete 398 Euro plus die Betriebskostenvorauszahlung 120 Euro. Ich selber zahle an die Hausverwaltung mein Hausgeld 160 Euro. In diesem Hausgeld sind Positionen enthalten, die ich an den Mieter am Ende des Jahres weiter verrechnen kann, aber auch Positionen, die allein mein Bier sind z.B. die Instandhaltungsrücklage.

Bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung werden dann die vorausgezahlten Betriebskosten meiner Mieterin mit den tatsächlich entstandenen Betriebskosten verrechnet. Teilweise kann meine Mieterin diese beeinflussen, das sind z.B. die Wasser- und Heizkosten. Andere Positionen wie Versicherungen, TV, Hausmeister u.ä. sind feste Positionen.

Um bei Ihrem Beispiel zu bleiben:

Warmmiete 600 Euro inkl. Nebenkosten von 280 Euro = Kaltmiete 320 Euro

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Soweit ich das weiss, ist im HG auch NK enthalten. Nebenkosten bekommen die Mieter. Darauf kommt die Instandhaltungsrücklage und Verwaltung etc.. hinzu.