Beim Motorrad fahren Musik hören?

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§ 23 I Satz 1 StVO:

Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

(http://dejure.org/gesetze/StVO/23.html)

Solange du das gewährleisten kannst, darfst du auch Kopfhörer tragen. Das leise Hören von Beethovens Neunter mit einem offenen einseitigen Kopfhörer ist also anders zu bewerten als Motörhead auf voller Lautstärke mit beidseitigen In-Ears.

Es habe übrigens sogar mal von spezielle Kopfhörern mit Mikro, die die Außengeräusche unter die Musik mischen, damit man laut hören kann und dennoch Umgebungsgeräusche mitbekommt.

Die StVO gibt hier keine Vorgaben in § 23.1, auch wenn dies zu Unrecht oft so ausgelegt wird. Weder die Binnenlautstärke von CarFi-Anlagen, noch das Tragen von Kopfhörern ist geregelt. Bei maßvollen Spitzenwerten um 80 Dezibel im Kopfhörer ist dies nicht lauter als starker Straßenverkehr.Kopfhörer auf dem Fahrrad oder im Auto sind ebenso wenig verboten wie ein leistungsstarkes Autoradio. Auf das rechte Maß kommt es an.

Ist nicht verboten. Ich habe eine Anlage mit Helm, Funk, Gegensprech mit Beifahrer und anderen MR-Fahrers, Radio, Datenträger und 'Telefon.

Von Baehr und BMW.

Ist alles erlaubt nach StVZO und völlig legal

http://www.baehr.net/kommunikation.htm

naja du musst zum Beispiel einsatzsirenen frühzeitig erkennen laut §23 Abs 1 StVO darf dein Gehör nicht beeinträchtig sein Was ja durchaus Eigenermessen bedeutet

Nein, es ist nicht illegal. Jedoch sollte man den verkehr beeinträchtigen oder zum Beispiel eine Sirene nicht hören, gibt es Bußgel in höhe von 500 Euro