Beim kiffen erwischt. Auswirkungen auf Führerschein?

8 Antworten

Hallo MrFlurry

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1). Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert

schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...

es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.

MPU noch nicht, du wurdest ja nicht fahrend angetroffen.

kann aber gut möglich sein wenn die Abbauwerte über 75ng/ml liegen

blumenFee47  18.06.2014, 19:16

Eine sehr gute Antwort...gefällt mir...:) lg blümche

Wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren gegen Dich kommen sollte, dann kann Deine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen festgestellt werden mit zusätzlicher Sperre.

ginatilan  18.06.2014, 16:19
mit zusätzlicher Sperre.

wenn er ungeeignet sein sollte zum Führen von Kraftfahrzeugen gibt es keine Sperre!!

Wenn du nicht gefahren bist unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln wird da erstmal nichts weiter passieren. Was allerdings sein kann ist, dass der Polizist einen Report an die Führerscheinstelle schreibt mit den Erkenntnissen. Außerdem kannst du einen Eintrag ins polizeiliche Auskunftsystem bekommen. Wenn du dann beim Autofahren kontrolliert wirst und die deine Personalien abfragen, wird ihnen mitgeteilt, dass du bereits gegen das Betäubungsmittelrecht verstoßen hast. Dann werden Sie dich evtl. einer Urinprobe unterziehen. Und wenns dann rauskommt dass du noch nachweisbare verbotene Substanzen im Urin hast (Auch noch nach Wochen möglich) bekommst nochmal schön ne Anzeige! Dann könnte es auf MPU irgendwann hinauslaufen.

such mal nach einer list im inet, die aufzeigt wie tolerant die in welchem bundesland sind! da gibts gealtige unterschiede. aber wenn ihr nicht am autofahren wart, sollte es weniger problematisch sein. eigenkonsum ist ja auch nicht strafbar in deutschladn

ginatilan  18.06.2014, 16:18
eigenkonsum ist ja auch nicht strafbar in deutschladn

die Überprüfung durch die Fsst ob er evtl auch unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug führen würde aber auch nicht.

das sollte heutzutage jeder Drogenkonsument im Hinterkopf haben wenn er in der Öffentlichkeit einen Joint reinzieht!

Leidet die Polizei an die Staatsanwaltschaft sowie dem Ordnungsamt weiter, dann ist der Führwerschein erst mal weg.

ginatilan  20.06.2014, 11:25
dann ist der Führwerschein erst mal weg

nö.

es gibt (bis jetzt) keinen Grund für einen Entzug

Saatgut  21.06.2014, 14:44
@ginatilan

nun denk mal nicht gar zu kurzfristig

ginatilan  21.06.2014, 19:00
@Saatgut

nun denk mal nicht zu langfristig:-)