Beim Jahresabschluss ein möglichst hohen Ergebnisausweis erwünscht?

1 Antwort

Gemäß § 248 (2) HGB besteht ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter. Angesetzt werden können allerdings nur Entwicklungskosten, keine Forschungskosten, da diese
ja zumeist (Grundlagenforschung) nicht speziell für ein bestimmtes Produkt gedacht sind bzw. sich der Anteil an Forschungskosten an einem bestimmten Erzeugnis gar nicht oder sehr ungenau ermitteln lässt.

Für die Entwicklungskosten kann der Steuerpflichtige wählen, ob er
- die Kosten sofort als Aufwand verbucht - Aufwand geht in die Gewinn- und Verlustrechnung -> Gewinn im betreffenden Jahr niedriger

- die Kosten in einem immateriellen Wirtschaftsgut aktiviert. Nur die jährliche Abschreibung stellt hier einen Aufwand dar - niedrigerer Aufwand -> höherer Gewinn

Welche Option besser ist, ist vom Einzelfall abhängig. Gründe für eine Aktivierung und damit einem höheren Gewinnausweis könnte z.B. sein, dass man gegenüber Kreditgebern kreditwürdiger (höherer Gewinn -
bessere Möglichkeiten der Kreditrückzahlung) erscheinen möchte.

Weiterhin zu beachten ist, dass steuerrechtlich ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens existiert. Hier gibt es also kein Wahlrecht; sondern Forschungs- und Entwicklungskosten stellen stets Aufwand dar.

Luca75 
Fragesteller
 24.01.2017, 15:12

danke :) habs endlich verstanden.