Beim ausparken angefahren in der Probezeit

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo zisko,

insofern die Polizei den Unfall aufgenommen hat, wäre allenfalls ein Bußgeldbescheid mit folgendem Inhalt möglich.


Tatbestandsnummer: 101136

Tatvorwurf: Sie beschädigten beim Fahren in eine/aus einer Parklücke ein stehendes Fahrzeug.

Ordnungswidrigkeit gem. § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.5 BKat

Verwarnungsgeld: 30,00 Euro

Punkte: Keine

A oder B - Verstoß: Nein


Dieser Bußgeldbescheid wäre die einzige mögliche Folge für Dich, wenn die Polizei eine Ordnungswidrigkeitenanzeige schreibt. Diese muss die Polizei aber nicht stellen, sondern es wäre nur nicht unmöglich.

Aber mit der Zahlung der 30,- Euro hat sich aus polizeilicher Sicht die Angelegenheit erledigt. Punkte oder ein Aufbauseminar sind genauso wenig zu erwarten wie ein andere Führerscheintechnische Folgen.

Was noch bleibt ist der Schadensersatzanspruches des Fahrzeugbesitzers, dessen Fahrzeug Du angefahren hast.

Diesbezüglich musst Du den Schaden unverzüglich Deiner Versicherung melden. Die kümmert sich dann um die Schadensregulierung. Du selber musst nichts bezahlen.

Allerdings führt auch ein kleiner Schaden, zu einer Hochstufung in der Versicherung, so dass Du im nächsten Jahr statt in der Versicherung zu sinken, in der Versicherung steigst.

Deshalb macht es manchmal Sinn, kleinere Schäden lieber selber zu begleichen. Man sagt immer bis zu 500,- Euro sollte man den Schaden selber übernehmen und erst bei höheren Schäden lohnt es sich den Schaden durch die Versicherung übernehmen zu lassen.

Um genau zu wissen, bis zu welcher Summe es sich lohnt den Schaden zu begleichen, würde ich mal Deinen Versicherungsvertreter fragen:

  • Wieviel würde ich im nächsten Jahr durch die Herabstufung ohne Unfall an Versicherungsbeitrag bezahlen

  • Wieviel würde ich im nächsten Jahr durch die Heraufstufung durch den Unfall bezahlen.

Es kann also gut sein, dass er Dir dann sagt:

  • Ohne Unfall kostet Dich die Versicherung im nächsten Jahr 900 Euro

  • Mit Unfall kostet Dich die Versicherung im nächsten Jahr 1400 Euro.

Wie gesagt, je nachdem was für ein Auto Du fährst, können hier enorme Differenzen im Versicherungsbeitrag entstehen. 500,- Euro Unterschied im Jahr sind hier schnell möglich.

Übrigens, in der Regel kannst Du den Schaden auch erst einmal von der Versicherung übernehmen lassen und hast meist bis zu einem Jahr Zeit, die Summe die Deine Versicherung für den Schaden gezahlt hat wieder zurück zu zahlen und so einer Hochstufung zu entgehen.

Wie gesagt, ich würde mich diesbezüglich mal von Deinem Versicherungsvertreter beraten lassen.

Schöne Grüße
TheGrow

Die Schadensregulierung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen dir und dem Geschädigten und ggf. noch mit der Versicherung und hat keine Auswirkungen auf die Probezeit. Soweit auch die Polizei vor Ort war und den Unfall aufgenommen hat, wird noch ein Verwarnung mit diesem Vorwurf fällig:

Tatbestands-Nr. 101136: Sie beschädigten beim Fahren aus einer Parklücke ein stehendes Fahrzeug. § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.5 BKat

Das dafür vorgesehene Verwarnungsgeld beträgt 30 Euro, Punkte gibt es nicht und auch keine Probezeitmaßnahmen.

Auswirkungen auf die Probezeit hat das m. E. keine.

Den Schaden am anderen Auto zahlt deine Versicherung, den an deinem Auto mußt du selber zahlen.

Evtl. wirst Du bei den % hochgestuft

Ich hatte das auch, als ich meinen Führerschein gerade 19 Tage hatte :o

Ich habe die Polizei informiert um den Halter des Fahrzeuges ausfindig zu machen. In diesem Fall hatte ich Glück, dass es kein Versicherungsschaden wurde und ich den entstandenen Schaden selbst zahlen konnte.

Ich bekam ein Bußgeld von 40 Euro und das wars, hat die Probezeit in keinster Weise beeinträchtigt

Wer muss Bescheid wissen (Versicherung, etc.)

Die Versicherung würde ich umgehend benachrichtigen.

Mit welchen Kosten muss man rechnen.

Im nächsten Jahr wird es versicherungsmäßig arg teuer für Dich.

ronnyarmin  18.09.2014, 17:21

Woher kennst du die Schadenshöhe?

Solange der Schaden nicht über die Versicherung abgerechnet wird, wirds im nächsten Jahr nicht 'arg teuer', sondern billiger.

ArminSchmitz  18.09.2014, 17:42
@ronnyarmin

Es gibt beim Autounfall keine "billigen" Schäden. So einfach ist das.