bei Zeitausgleich erreichbar sein?

5 Antworten

Zeitausgleich ist Freizeit zu Deiner Verfügung. Da brauchst Du nicht erreichbar sein.

Anders wäre es bei Rufbereitschaft. Diese müsste aber nicht nur vereinbart sondern auch bezahlt werden. Das hat mit "Freizeitausgleich" nichts zu tun.

Davon mal abgesehen kann ein AG einen AN auch nicht einfach anrufen und sagen: Sorry, Du musst sofort kommen.

Die Rechtsprechung lehnt sich hier an den § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Der besagt, dass Arbeitseinsätze mind. vier Tage im Voraus bekannt sein müssen.

Gibt es einen Schicht-/Dienst-/Arbeitsplan und der Freizeitausgleich ist dort vermerkt, ist er für beide Seiten verbindlich und kann einseitig nicht mehr geändert werden. Der AG hat sein Weisungsrecht verbraucht.

Müssen tust du das nicht, du befindest dich ja in deiner Freizeit.

Es kommt auch immer auf die Situation des einzelnen an, ich bin durch ein Firmenhandy für Kollegen und Chef 24/7 erreichbar, ich muss das nicht, aber ich mache das aus folgendem Grund gerne: Wenn ich mal etwas brauche, z.B. spontan einen Tag frei, habe ich das bisher auch immer ohne Probleme bekommen. Noch dazu kommt, dass ich deswegen nicht ins Büro fahre, kann ich nicht telefonisch helfen, muss es warten bis ich wieder da bin.

Das klappt aber nicht bei jedem so problemlos.

Was meinst du mit "Zeitausgleich"? Du hast frei? In deiner Freizeit musst du für deinen Chef nicht erreichbar sein.

Nein! Anders ist es nur bei bezahlten Bereitschaftsdienst!

du musst ja nicht zwingend zuhause sein