Bei wie vielen Stunden Arbeit, keine Grundsicherung mehr?

4 Antworten

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?

Anspruch auf Grundsicherung hat, wer „entweder 65 Jahre und älter ist (»Grundsicherung im Alter«) oder mindestens 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert ist

(»Grundsicherung bei Erwerbsminderung«),„seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat „und seinen Lebensunterhalt nicht aus dem vorhandenen Einkommen und Vermögen bestreiten kann.

Anders als bei der Sozialhilfe muss bei der Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung ein Antrag gestellt werden.

Wer hat keinen Anspruch auf Grundsicherung?

In bestimmten Fällen ist der Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung ausgeschlossen.

Keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung haben,„wer bereits Anspruch auf Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes hat, oder„ wer seine Notlage in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, oder „wenn die Kinder bzw. Eltern jeweils mehr als 100.000Euro verdienen.

LilaWolke210 
Fragesteller
 24.05.2020, 15:44

Was heißt das jetzt? Meine Frage ist nicht beantwortet... darf ich gar nichtt arbeiten gehen oder wie?

LilaWolke210 
Fragesteller
 24.05.2020, 19:42
@verreisterNutzer

Kann ih aus der Erwerbsminderung raus kommen irgendwie?

verreisterNutzer  24.05.2020, 19:44
@LilaWolke210

Da bin ich überfragt.

LilaWolke210 
Fragesteller
 24.05.2020, 19:45
@verreisterNutzer

Ouh man, das ist ja furhtbar, dann muss ich ja immer am Existenzminimum leben :(

Wenn du Leistungen nach dem SGB - Xll vom Sozialamt bekommst, dann bist du nicht arbeitsfähig, kannst also laut Einschätzung eines oder mehrerer Ärzte nicht min.3 Stunden am Tag arbeiten.

Deshalb wird das wohl mit deinen 8 Stunden täglich auch nichts werden.

Außerdem kommt es nicht zwingend auf die täglichen Stunden an, sondern erst einmal wie hoch dein noch zustehender Bedarf ist, also was du monatlich noch gezahlt bekommst und was du dann je Stunde an Lohn bekommen würdest.

Dann kommt es auf dein anrechenbares Erwerbseinkommen an, ist das dann höher als der Betrag den du bekommst würdest du im Normalfall aus dem Bezug raus sein.

Wenn du also Leistungen nach dem SGB - Xll vom Sozialamt bekommst, dann solltest du, falls sich daran nichts geändert hat auf Erwerbseinkommen 30 % Freibetrag haben, max. aber 50 % der Regelbedarfsstufe 1, diese beträgt derzeit 432 € im Monat, der Freibetrag könnte dann also derzeit bei entsprechendem Erwerbseinkommen bei max.216 € pro Monat liegen.

Dazu kämen meines Wissens nochmal etwas über 5 € als Pauschale für evtl.berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. für Fahrkosten, würden diese tatsächlich höher und notwendig sein, dann müssten diese auf Nachweis auch anerkannt werden.

Also mal angenommen du würdest im Monat an Grundsicherung als Aufstockung noch 400 € bekommen und dann monatlich 450 € Brutto = Netto verdienen, dann blieben 30 % Freibetrag = 135 € + diese ca. 5 € pauschal bzw.nachweisbar tatsächlich notwendigen berufsbedingten Aufwendungen.

Es blieben dann ggf.um die 310 € anrechenbares Erwerbseinkommen und es bliebe immer noch ein ungedeckter Bedarf von angenommen min.90 € übrig.

LilaWolke210 
Fragesteller
 25.05.2020, 18:30

Sorry habe mich vertipptr :/.... oh also bekomme ich dann nur 310€ für den ganzen Monat? Krasser Scheiß :(....

isomatte  25.05.2020, 18:41
@LilaWolke210

Wie kommst du auf diese 310 € ?

Das wäre doch nur das anrechenbare Einkommen was bei meinem Beispiel max.übrig bleiben würde und auf deinen Bedarf angerechnet werden könnte, du hast dann im Monat natürlich mehr an Geld zur Verfügung.

Angenommen du bist Single, wohnst alleine und für deine Miete würdest du angemessene 418 € zahlen müssen, dann kämen derzeit min.noch 432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu.

Dein Bedarf würde dann bei min.angenommen 850 € liegen und darauf würden dann eigene Einkommen wie z.B. eine Rente und Erwerbseinkommen durch einen Nebenjob dementsprechend angerechnet und dann weniger an Aufstockung gezahlt.

LilaWolke210 
Fragesteller
 25.05.2020, 19:46
@isomatte

Ahhh also ist man quasi etwas aus der Grundsicherung raus? Kann man nicht vollkommen daraus?

LilaWolke210 
Fragesteller
 25.05.2020, 19:47
@isomatte

Ich habe der Arbeitsassistenz nochmal geschrieben und habe gefragt, ob die auch Menchen helfen mit Grundicherung, weil wenn man bei denen mitmachen möchte muss man ALG 1 oder ALG2 bekommen..... traurig alles :(

isomatte  25.05.2020, 20:36
@LilaWolke210

Kann man schon, man muss nur dementsprechend viel Einkommen und am Ende anrechenbares Einkommen haben, damit man dann keinen oder nur noch wenig Anspruch hätte und ggf.dann vorrangige Leistungen wie Wohngeld in Betracht kommen könnten.

Man könnte evtl.auch schriftlich und formlos auf zustehende Sozialleistungen verzichten, was aber nicht zu empfehlen wäre, wenn man ansonsten seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten könnte.

isomatte  25.05.2020, 20:38
@LilaWolke210

Man muss halt arbeitsfähig sein und das bist du bei Grundsicherung nun einmal nicht, da du da nur unter 3 Stunden täglich arbeiten kannst.

LilaWolke210 
Fragesteller
 25.05.2020, 22:44
@isomatte

Das bin ich.... in der Behinderten Werkstatt war ioch auch immer 8 Stunden

isomatte  26.05.2020, 05:07
@LilaWolke210

Das kann man aber nicht mit dem normalen Arbeitsmarkt vergleichen, wäre das der Fall, dann würde es keine Grundsicherung nach dem SGB - Xll vom Sozialamt geben, dann könnte man dich ja gleich in den normalen Arbeitsmarkt vermitteln, was bei deinen Einschränkungen aber nicht möglich ist bzw.zumindest nicht möglich war.

LilaWolke210 
Fragesteller
 26.05.2020, 19:44
@isomatte

Ouhhh okay, das ist sehr traurig.

Die Stunden sagen ja nichts über deinen Verdienst aus. Du kannst 8 Stunden täglich für 2 Euro die Stunde arbeiten und verdienst damit weniger als ein Hartz4 Empfänger.

Du kannst aber auch einen überbezahlten Teilzeitjob haben und genug verdienen um deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Ich kenne dich schon etwas und daher vermute ich stark, dass du GRUNDSICHERUNG wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bekommst, das bedeutet, dass du nach deinem ärztlichen Gutachten NICHT mehr als 3 STUNDEN TÄGLICH arbeitsfähig bist.

Du kannst aber TROTZDEM dazu verdienen. Die ersten 100€ kannst ganz behalten, weil sie vom Sozialamt nicht angerechnet werden dürfen, sie sind also anrechnungsfrei. Von dem Verdienst über 100€ darfst du nur 20% selber behalten, den Rest verrechnet das Sozialamt mit deiner Grundsicherung.

...und 8 Stunden wirst du vmtl. nicht schaffen, so gesund bist du nicht, das ist für dich viel zu lange ! Du könntest nach meiner Einschätzung ungefähr 200 bis maximal 400€ jeden Monat hinzu verdienen.

LilaWolke210 
Fragesteller
 24.05.2020, 18:50

Ouhhh okay, so etwas dummes :(

pool56  24.05.2020, 19:19
@LilaWolke210

Trotz deiner kurzen Antwort, kann ich glaube ich richtig erkennen, dass du dir sagst, DAS ist aber wenig Geld. Und ich sehe das auch so, manche arbeiten zwar für das bisschen Geld was rauskommt, ABER das ist eigentlich zuuu wenig Geld. Du musst bestimmt ziemlich viele Stunden arbeiten und würdest zum Beispiel 600€ verdienen, behalten dürftest du aber NUR 200€ davon. Die 100€ frei und von den anderen 500€ würden sie dir 400€ (=80%) mit der Grundsicherung verrechnen. Es blieben also nur 200€ von dem Arbeitslohn statt 600€.

Oder anders gerechnet, wenn dein Stundenlohn 9€ beträgt, bekommst du davon eigentlich nur 3€ raus.

LilaWolke210 
Fragesteller
 24.05.2020, 19:34
@pool56

Wie furchtbar und wie kann ich fähig werden mehr zu arbeiten?

pool56  24.05.2020, 19:49
@LilaWolke210

Habe gerade Mal mit 1.000€ Verdienst gerechnet, da müsstest du bei 9€ Stundenlohn dann täglich gut 5 Stunden für arbeiten, es blieben dir auch nur 280€ übrig und der Stundenlohn wäre nur noch 2,52€ (rechnerisch).

Ich kann OHNE deine Situation wie auch Schulbildung und Kind zu kennen ebenso wenig einschätzen wie deine Gesundheit, ich vermute, anhand von ein paar deiner Fragen, dass es bei dir auch psychische Schwierigkeiten gibt.

Ich habe auch mitbekommen, dass du gerne mehr willst als ein Leben mit "Nudeln und Ketchup".

Momentan kann ich vmtl. nicht mehr für dich tun. Wenn DU WILLST, mach mir eine FREUNDSCHAFTSANFRAGE rechts auf meiner PROFIL-Seite. Ich bin 64 und kann gut beraten, Hinweise und Tipps geben. Macht aber nur Sinn, wenn du dir HELFEN LÄSST.

Dann könntest du mir (fast!) Löcher in den Bauch fragen beim Chatten.

LilaWolke210 
Fragesteller
 24.05.2020, 19:55
@pool56

Ok das mache ich :)... Ja habe leider psychische Probleme.... :(

isomatte  25.05.2020, 07:43

Wenn Grundsicherung nach dem SGB - Xll vom Sozialamt bezogen wird, dann gelten nicht die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll.

Siehe meine Antwort und Erklärung, natürlich nur wenn du möchtest.

Oder kannst du mir eine Änderung in der Anrechnung belegen ?

pool56  25.05.2020, 11:50
@isomatte

"Ja, ich mochte!"

Danke dir für deine Richtigstellung iso. War offensichtlich im falschen Film und habe vorsichtshalber zusätzlich noch Mal beide Hinzuverdienstmöglichkeiten auf einer AnwaltsSeite nachgelesen.

isomatte  25.05.2020, 11:54
@pool56

Bitteschön

Da du meiner Antwort nicht widersprochen hast, gehe ich einmal davon aus das dieser auch meiner Ansicht war.

pool56  25.05.2020, 11:59
@isomatte

Ja👍, dein Text stimmt ! Hat sich nichts geändert.

isomatte  25.05.2020, 12:06
@pool56

Da bin ich aber froh, muss ich mir nicht schon wieder etwas neues merken, ändert sich eh alles viel zu schnell, da kommt man ja nicht mehr hinterher.

pool56  25.05.2020, 12:12
@isomatte

Ich bin ja hier grob geschätzt nur mit ¼ bis vllt. Mal kurzzeitig ⅓-Kraft/Engagement von euch powerusern (so meine Ausdrucksweise) unterwegs. UND mein Wissen kann mit Fachleuten, die vllt. auch noch in dem Bereich g

isomatte  25.05.2020, 12:15
@pool56

Ich zähle mich aber auch nicht zu den Fachleuten !