Bei Sturm hat ein Mülltonne ein Auto beschädigt. Welche Versicherung ist zu ständig? Hausversicherung oder Teilkasko von beschädigte Auto?

17 Antworten

Leider ist das hier mal wieder so eine allgemein und unpräzise gestellte Frage, deshalb die große Verwirrung. Da die Frage aber offensichtlich von großem Interesse ist, fasse ich hier noch einmal zusammen.

Wenn das Auto demFragesteller gehört, kann er das seiner Teilkasko melden. Wenn er Glück hat bzw. das eine gute Versicherung ist, wird sie den Fall übernehmen, den Schaden ersetzen. Die Versicherung wird dann eine Regressforderung an den Mülltonnenbesitzer stellen - wovon der Autobesitzer aber nichts mehr mitkriegt.

Es kann aber auch sein, dass die Versicherung sich diese Arbeit sparen will und den Versicherungsnehmer der Teilkasko auffordert sich direkt an den Versursacher (Mülltonnenbesitzer) zu wenden*. - In diesem Fall muss der Verursacher zahlen oder dessen Grundstückshaftpflicht-Versicherung - wenn er eine hat.

Es ist jedem Hausbesitzer - auch bei Einfamilienhäusern zu empfehlen eine solche Grundstückshaftpflicht-Versicherung abzuschließen, auch wenn selten etwas passiert. Aber wenn etwas passiert, kann es teuer werden - z.B. bei Personenschäden.

Es wurde gefragt, wo so etwas steht. - Es ist gängige Praxis. In der Literatur zur Rechtssprechung (Urteile in bestimmten Fällen) aber oft auch in den Versicherungsbedingen kann man das nachlesen.

joeysfalsa  16.03.2019, 17:51
[...] Es kann aber auch sein, dass die Versicherung sich diese Arbeit sparen will und den Versicherungsnehmer der Teilkasko auffordert sich direkt an den Versursacher (Mülltonnenbesitzer) zu wenden*. - In diesem Fall muss der Verursacher zahlen [....]

?? Hee das ist doch mehr als blöd.

Wieso muss der Tonnen Besitzer Zahlen, wenn die Tonne Sturm Bedingt durch die Gegend fliegt und ein Auto Beschädigt ???

Was meinst du was die Stadt sagt, wenn Sturm Bedingt ein Baum dein Auto plättet - Totalschaden. Die Bäume gehören der Stadt - die wird sagen mussten sie da Parken? Und die Stadt wird "dir" auch kein neues Auto hinstellen.

Da kannst du schön mit deiner eigenen Versicherung Abrechnen und hoffen das deine TK diese auch Übernimmt.

Plus dein Schadenfreiheitsrabatt steigt - also doppelt bestraft. !!! Viele Versicherer haben die "Ab wann gilt Sturm" Regel schön brav nach oben gesetzt . Was früher schon als starke Böe für die o.k. war zum zahlen - muss es heute schon fast ein Tornado sein.

Da würde ich schnell mal das klein Gedruckte Studieren.

Gleiches Verhält sich mit Dachpfannen welche Sturm bedingt auf dein Auto regnen. von z.b. Schulen, dem Rathaus , und anderen Einrichtungen.. Da ist nichts mit "Du musst dich an die Wenden" . Die Stadt zeigt dir den Vogel.

maria38000  16.03.2019, 18:20
@joeysfalsa

Der Besitzer ist nicht die Stadt, sie ist allenfalls der Eigentümer der Tonne. Der Besitzer ist der Mieter / Hausbesitzer.
Jedenfalls können wir den Fall hier gar nicht entscheiden, weil die Versicherungssituation nicht kennen. Ich wollte nur Hinweise geben, was der Fragesteller ggf. machen kann.

Übrigens die Gebäudehaftpflicht ist der Ansprechpartner, wenn ein Dachziegel oder eine Schneellawine vom Dach fällt und Parken vor dem Haus offiziell vorgesehen ist. Dabei ist es unerheblich, ob der Stadt oder einem Privaten Eigentümer das Haus gehört. Bei dem von dir genannten Fall mit dem Baum kann es anders sein. Für mich ist jetzt die Diskussion beendet.

wattdennnu  16.03.2019, 22:31
@maria38000

Gut, dass du die Diskussion beendest, da du offensichtlich von der Versicherungsmaterie keine Ahnung hast ("...und den Versicherungsnehmer der Teilkasko auffordert sich direkt an den Versursacher (Mülltonnenbesitzer) zu wenden") und ebenso nicht zwischen Besitz und Eigentum unterscheiden kannst!

Bei Windstärke mind. 8 zahlt das die Teilkasko. Der Eigentümer der Mülltonne wird in der Regel nicht haften. 

Ich gehe mal davon aus, dass Du den Schaden ersetzen sollst, oder? Etwas mehr Infos in den Fragen wäre gut. :-|

Wenn Du selbst Hausbesitzer bist bzw. Dein Vermieter so etwas abgeschlossen hat - die Grundstückshaftpflichtversicherung.

Evtl. auch Deine Privathaftpflicht. Frag Deine Versicherung.

schleudermaxe  14.09.2017, 10:10

.... seit wann soll dies so sein?

maria38000  14.09.2017, 15:52
@schleudermaxe

Ist iImmer schon so. Selbst wenn der Autobesitzer eine Teilkasko hat, wird diese den Schadenverursacher in Regress nehmen. Die Teilkasko zahlt immer nur an den Fahrzeughalter für das versicherte Fahrzeug.

Im Sinne des §823 BGB liegt hier eine widerrechtliche Beschädigung durch den Besitzer des Müllgefäß vor. Daher ist dieser schadensersatzpflichtig.  Falls er eine haus- und Grundstückseigentümer Haftpflichtversicherung hat wird die den Schaden ersetzen (für ein- und Zweifamilienhaus ist die in aller Regel Bestandteil der ganz normalen Privathaftpflicht Versicherung)  Falls keine Grundstückseigentümer Versicherung besteht muss er den Schaden aus eigener Tasche zahlen.
DietTeilkasko Versicherung ist nicht involviert, da eindeutig ein fremdverschulden vorliegt.  Der Besitzer des Müllgefäß hat es unterlassen die Mülltonne gegen umherfliegen zu sichern, daher liegt Verschulden wegen Unterlassung vor.

verreisterNutzer  15.09.2017, 07:13

Ergänzung :

Der Fall wird relativ klar wenn man sich vorstellt, es wäre ein Dachziegel gewesen der zur Beschädigung geführt hätte..... Diese wäre genauso gegen umherfliegen zu sichern gewesen. Fällt sie durch einen Sturm auf fremdes Eigentum, ist der Hausbesitzer haftbar.
Anders wäre es,  wenn die Mülltonne dem Fahrzeugeigentümer gehört hätte und es hätte mindestens Windstärke 8 vorgelegen.  In dem Fall würde die teilkasko Versicherung unter Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung zahlen.

Der Hausbesitzer oder Mieter müsste nur dann haften, wenn er schuldhaft den Schaden verursacht hat. Das war hier aber nicht der Fall. Wenn er die leere Mülltonne jetzt den ganzen Tag an der Straße hätte stehen lassen, wäre das eventuell der Fall gewesen. Aber 5 min nach der Leerung, von der ja niemand genau wissen kann, wann sie statt findet, da kann man nicht von Schuld sprechen.

Somit kann nur die TK Versicherung des Fahrzeughalters zahlen, falls er eine hat.

LG, Ralfi.