Bei Schule krankgemeldet aber draußen sein?

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du kannst einkaufen gehen in den supermarkt-es wäre was anderes wenn man dich beim "shoppen" erwischen würde also klamotten shoppen etc. aber man darf sich lebensmittel holen auch wenn man krank ist!!! auch im Berufsleben-du kannst raus da du zum Arzt musst oder Essen holen musst oder für einen Spaziergang..

Nur nicht shoppen oder irgendeiner Freizeitaktivität nachgehen..wenn man dich dabei erwischt is schlecht..auch friseur etc geht nicht ansonsten alles gut

Hallo TravelFreak09,

leicht übel, nicht zur Schule, aber zum Supermarkt! - Verdächtig!

Wenn du gesehen wirst, kannst du begründen, wie du willst, und erklären, dass man das darf. Aber da glaubt dir keiner.

Für ein Entschuldigungsschreiben an die Schule und auch für deinen Lebensunterhalt sind aber die Eltern verantwortlich.

Was sind das also für seltsame Verhältnisse, wo beim Fehlen die Eltern nichts getan haben, wo kein Essen zu Hause ist und du armer Kerl dein Essen trotz schwerster Krankheit selbst beschaffen musst? Woher nimmst du das Geld?

Das Geld deiner Eltern wird zu Hause nicht so einfach rumliegen, und du wirst kaum deine Ernährung vom Taschengeld bezahlen wollen.

Ich habe dich so verstanden, dass du nicht beim Arzt warst und keinen gelben Schein hast.

Falls du gesehen wirst, wird die  Schule in Zukunft die Selbst-Entschuldigung oder die deiner Eltern nicht akzeptieren, du hast dann die sogenannte Attestpflicht. Ob der heutige Tag als entschuldigt akzeptiert wird hängt von der Laune der Schule ab.

Wenn ein Arzt dich au geschrieben hast bist du besser dran, dann passen die Antworten der anderen. 

Grundsätzlich darfst du auch bei einer Krankmeldung alles machen, was für deine Versorgung notwendig ist und woran dich deine Krankheit nicht hindert.

Wobei du "leicht übel" etwas genauer definieren solltest. Wenn du Appetit hast, könnte man auf den Gedanken kommen, dass du dann auch in der Schule sitzen könntest.

Wenn du gesehen wirst, dann könnte der eine oder andere auf die Idee kommen, dass die Sache getürkt war. Aber weiter ist da nichts.
Natürlich  darfst du 'raus', auch wenn du eine ärztliche Krankschreibung hast; und jeder kann nachvollziehen, dass der Mensch was zu essen haben will. Du darfst - wie krankgemeldete Arbeitnehmer auch - halt nichts machen, was deine Gesundung beeinträchtigt.