Bei Erdarbeiten Telefonkabel beschädigt?

6 Antworten

Der Fall ist nicht so einfach wie es klingt.

Beauftragter Dienstleister hat bei Erdarbeiten das Telefonkabel des Nachbarn beschädigt.

Ich gehe mal davon aus, dass das Kabel über das Grundstück des Auftraggebers verläuft.

Wenn der Auftragnehmer nicht über das vorhandene Kabel informiert wurde, trifft ihn kein Verschulden, höchstens eine abstrakte Gefährdungshaftung aufgrund des Baggerbetriebs. In diesem Fall wäre ein Mitinanspruchnahme des Auftraggebers möglich, denn der haftet grundsätzlich auch für Schäden, die durch seine Auftragnehmer verursacht wurden.

Sofern der Kabelverlauf bekannt war und dem Auftragnehmer mitgeteilt wurde, haftet der Auftragnehmer bzw. dessen Betriebs-HP.

ich vermute mal die Firma ist für solche Schäden versichert.

ich selbst habe 1976 ein Hauptkabel der Nord/Süd Trasse mit dem Bagger zerrissen... da wurde der Schaden allein durch den 10stündigen Ausfall auf 150000DM beziffert. Die Kosten der Reparatur waren da noch nicht drin.... zum Glück war meine Firma versichert

Wenn du diesen Dienstleister beauftragt hast, kann der Nachbar sich auch an dich wenden. Es ist deine eigene Schuld, wenn du jemanden beauftragst, der nicht ausreichend versichert ist. (Betriebshaftpflicht)

Der Schadenverursacher, also das Bauunternehmen, das dort gebuddelt hat.

Da diese Firmen in der Regel haftpflichtversichert sind, zahlt letzten Endes die Versicherung der Baufirma.

Der Schadenverursacher bzw. wohl dessen Betriebshaftpflichtversicherung.

DerHans  05.05.2019, 09:58

Die Haftung schlägt auch auf den Auftraggeber durch, wenn dieser z.B. einen "Schwarzarbeiter" ohne Haftpflichtversicherung beauftragt hat.