Bei einem Zivilprozess kann es auch passieren dass beim Gericht beide nicht schuldig gesprochen werden?

5 Antworten

Soweit der Zivilprozess mit einem Urteil endet, verliert immer die eine und gewinnt die andere Partei. Dementsprechend gibt es immer eine Seite, die die Kosten des Verfahrens tragen muss.

Auch wenn das Verfahren in einem Vergleich (also ohne Urteil) endet, wird die Kostentragungspflicht festgelegt.

Demnach muss im Zivilprozess immer eine der Parteien für die Kosten des Rechtsstreits aufkommen.

In Zivilverfahren ist das eher nicht üblich, mehr in Strafverfahren. In Zivilverfahren wird auch keiner schuldig gesprochen, weil es nicht um Schuld geht, sondern meist um irgendwelche privaten Streitereien.

Bei einem Zivilprozess  gibt es kein Vergleich mehr (Offizierl)

einer gewinnt und der andere Verliert.

Ich hab allerdings mal von der Zeugenbank gehört das die beiden Rechtsanwälte um eine Pause von2 Min. gebeten haben ,und wie die Zurückkamen und die Rechtsanwälte fragten ob das Verfahren zurückgenommen werden könne Nein sate die Richterin ich kann auf 3 Wochen verschieben ich lass die Kostenrechnung erstellen,und dann ist für mich Schluss.

Mit Gruß

Bley 1914

Es gibst durchaus Gerichtsverhandlungen, die damit enden, dass der Richter sagt "Die Gerichtskosten fallen zu Lasten des Staates an".

lg Lilo

RobertLiebling  11.01.2017, 09:06

Im Zivilprozess?

Beim Zivilprozess geht es nicht um Schuld, sondern um Ansprüche.

Das Gericht stellt per Urteil fest, ob ein Anspruch besteht oder nicht. Die Kosten trägt die unterlegene Partei (§ 91 ZPO).

"Gewinnt" eine Partei nur teilweise (z.B. Forderung von 2.000 €, per Urteil zugesprochen 1.500 €), werden die Kosten im entsprechenden Verhältnis aufgeteilt.