Bei ebay auf eigene Artikel bieten ist das strafbar?

13 Antworten

Strafbar ist das eher nicht.

Der Gedanke an Betrug liegt zwar nahe, aber Täuschung bzw. Irrtum müßte sich auf die Beschaffenheit der Ware und nicht auf das Zustandekommen des Preises beziehen. Analogien zum Nachteil des Täters sind im Strafrecht indessen nicht zulässig. (Ich spreche hier vom Strafrecht. Mögliche zivilrechtliche Ansprüche habe ich nicht geprüft.)

Unanständig ist es allemahl und verstößt wohl auch gegen die Ebay-Richtlinien.

Strafbar ist das nicht. Es verstösst aber gegen die Ebay-Grundsätze und kann an Ebay gemeldet werden. In 99 von hundert Fällen schreitet ebay nicht ein, sondern belässt es bei nichtssagenden Textbausteinen. Man sollte bei solchen Pushern auch prüfen, ob sie das als Privatverkäufer tun. Weisen die Bewertungen eine Anzahl über 500 aus, sollte man die Vorgabe von Ebay Privatverkäufer handelt gewerblich ebenfalls zur Meldung nutzen. Hier hat Ebay das Problem, das gehandelt werden muss, da sonst u.U. eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung nachweisbar wird. Ebay fordert, so unter Handlungsdruck gesetzt Privatverkäufer auf, Ihre Auktionen als gewerblich anzumelden, und zwar mit Fristsetzung von 14 Tagen. Clevere Privatverkäufer weichen dann auf andere oft neu eingerichtete Mitgliedsnamen aus, um als Privatverkäufer weiterhin auch Verbraucherschutzgesetze zu umgehen. Ebay sieht dann erst mal keinen Handlungsbedarf, weil nur wenige Transaktionen vorliegen. Der Hinweis und Nachweis, daß es sich um denselben Privatverkäufer handelt, verpufft regelrecht. So ist Ebay! Ebay ist deshalb nicht sicher! Wer nachvollziehen möchte, um was es geht, vergleiche die Ebay Mitgliedsnamen hebengro, bengrorot und wanderer200848, sowie bodo-carola und klaus-dieter1956.

Lukas1990  09.11.2011, 21:22

Also, zumindest vor 10 Jahren ist ebay sehr wohl bei Geboten auf eigene Artikel eingeschritten! Die Verkäufer wurden verwarnt und ihre Fake-Accounts für immer gesperrt!

Einen Straftatbestand nach dem StGB erfüllt dies nicht. Jeder hat das Recht bei Versteigerungen, auch im eigenen Preisinteresse, auf sein Eigentum zu bieten oder verdeckt bieten zu lassen. Er hat aber die Verpflichtung, auch bei Eigenerwerb, dem Auktionshaus die Kosten und Erlösforderung zu erstatten.

Es ist äußerst fraglich, ob die AGB's von eBay, welche in diesem Bestandteil, im Widerspruch zu dem vom Gesetzgeber erlassenen Rechtsvorschriften aus dem BGB und Versteigerungsrecht stehen dürften, Rechtskraft haben. Denn schließlich dürfen AGB's, zumindest in Deutschland, nicht gegen die geltenden Rechtsvorschriften verstoßen.

Fazit: Ein Schnäppchen ist jedem gegönnt, doch sollte dies auch nicht zwingend zum Schaden des Verkäufers sein. Letztendlich entscheidest Du als Käufer, ob Dir die Ware das Gebot noch wert ist. Du wirst doch nicht gezwungen weiter mitzubieten. Oder bist Du vielleicht bietsüchtig bzw. vom Kaufzwang getrieben – dann solltest Du Dir schnellstens ärztliche Hilfe suchen, statt den Verkäufer mit einer falschen Verdächtigung, strafbar gemäß StGB §164, dazu zu nötigen, mit übler Nachrede strafbar gemäß StGB §186, unter Wert zu veräußern.

Leben und Leben lassen und nicht Schadenfreude oder Abzocke sollte auch Dein Motto sein. Auch Deine Bewertungen sollten nur von Fakten abhängig sein, denn vorab Bekanntes, rechtfertigt keine neutrale oder schlechte Bewertung. Mit Deinem Gebot hast Du alles, wie auch die Versandkosten, als unbemängelt positiv akzeptiert. Liebe Grüße von Jürgen an Dich und alle Auktionsfreunde.

Lukas1990  09.11.2011, 21:18

Das sehe ich anders. Denn wenn ich z.B. 100 Euro als Maximalgebot für einen Fernseher eingebe, dann bin ich zwar in der Tat bereit notfalls auch 100 Euro für den Fernseher zu bezahlen- jedoch NUR notfalls. Wenn der Verkäufer jedoch selbst mitbietet, dann ist es ganz klar, dass ich die 100,- bezahlen muss, da der Verkäufer ja durch Eigengebote mein Maximalgebot ausspioniert hat. Und alleine dise Spionage ist schon eine Frechheit. eBay hat diesen Unfug nicht umsonst verboten! Wenn jemand einen Artikel für 1 Euro als Startpreis festlegt, so muss er damit rechnen, dass er auch für 1 Euro weg geht. Will der Verkäufer mindestens 200 Euro, dann muss er eben gleich 200 als Startpreis festlegen. Wo leben wir denn??

Ich habe das auch schon zweimal bei einem Verkaeufer bemerkt. Ein kleines Gebot ist da. Dann wird man hochgeboten (nicht durch den automatischen Agenten sondern wirklich manuell). Der Bieter ist dann nicht direkt der Verkaeufer selbst, aber bei einer ganzen Reihe von Auktionen handelte es sich immer um den gleichen Bieter.

Als die den Artikel nicht mehr verkaufen konnten, habe ich dann wieder darauf geboten. Ich habe mich auch wieder hochbieten lassen bis kurz VOR den Betrag, bis zu dem der andere einen immer bringen wollte. Auf diese Weise ist der andere Bieter dann darauf sitzengeblieben. D.h. der Verkaeufer hat quasi an sich selbst verkauft. Da er das Hochbieten ja nicht zugeben kann, muss er halt zaehneknirschend die ebay-Gebuehren zahlen.

Auch die Freundin meiner Tochter wollte etwas versteigern und rief meine Tochter an: Biete mal darauf, das ist mir noch zu niedrig. Und da sie zu hoch hinauswollten, ging der Artikel dann von der Freundin an meine Tochter. Den Artikel haben sie dann nochmals angeboten, aber fuer diesen Scheinverkauf die Gebuehren mussten sie tragen.

Das ist sicher schwer nachzuweisen, da er dann ja von Freunden mitbieten lassen würde. Aber es kann natürlich auch sein, dass einfach immer dieselben Leute mitbieten, gerade wenn der gleiche Atikel mehrfach eingestellt ist. Wenn ich was haben möchte, was kein Einzelstück ist, biete ich auch mit der Automatik, d.h. mein Name würde auch bis zu einem gewissen Betrag immer auftauchen, bis ich es eben mal zu dem von mir vorgestellten Betrag ersteigert habe.