Bei Auszahlung privater Rentenversicherung: Krankenkassenbeiträge?

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Hallo, warst du denn Pflichmitglied oder freiwilliges Mitglied in deiner Krankenkasse?

Hier mal ein Link für die freiwilligen Mitglieder: http://www.aspect-online.de/artikel/krankenkassenbeitrag-auch-auf-einmalzahlungen-aus-privaten-renten/

Gruß siola

Bei einem Kollegen von mir wird von beidem Krankenkassenbeiträge abgezogen.

Hallo,

für eine Anrtwort benötigt man noch drei wesentliche Angaben:

  • Besteht aktuell eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung?

  • Bestand während des Berufslebens immer eine Versicherung in einer dt. gesetzlichen Krankenkasse? Oder längere Zeiten in einer privaten Krankenversicherung? Oder Auslandszeiten (welches Land?)?

  • Sind die Beiträge zur Rentenversicherung immer privat eingezahlt worden? Oder erfolgte der Beitragsabzug direkt bei der Gehaltszahlung?

Gruß

RHW

Da die Beiträge zu privaten Rentenversicherungen nicht sozialversicherungstechnisch begünstigt sind, fällt prinzipiell auch kein KV Beitrag für die Leistung an.

Hier kommt die Ausnahme:

Ist man im Alter freiwilliges Mitglied der KVdR so ist der KV-Beitrag auf alle Einkünfte (gesetzliche Rente, Mieteinnahmen und auch evtl. private Renten) zu zahlen bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

hallo,

deine private rentenversicherung (nicht betriebliche altersvorsorge , riesterrente, u-kasse und basisrente) ist bei zahlung einer rente auf den ertragsanteil steuerpflichtig. der kann sehr gering sein, siehe auch hier

http://login.maklerdienst.net/output/nf1385558995.pdf

beste grüsse

dickie59