Beheizbarer Wintergarten ist viel zu kalt im Winter

2 Antworten

Hallo, wir sind Mieter einer Wohnung mit einem beheizbaren Wintergarten welcher auch zu 100% zur Wohnfläche gezählt wird.

In diesem Fall ist der VM verpflichtet, eine ausreichende Beheizung zu ermöglichen - wobei "ausreichend" in diesem Fall mit +19° allerdings durchaus als erfüllt gelten kann. Denn einen Anspruch auf Thermoverglasung/Isolierung gibt es hier nicht. Zudem ist ein Wintergarten schon bauartbedingt nicht mit einem gemauerten Gebäudeteil vergleichbar; sollte das vor Gericht gehen (Mietminderung), könnte der Richter auch darauf verweisen, dass man bei einem Wintergarten nicht unbedingt eine Komforttemperatur, noch dazu bei geringem Heizaufwand, erwarten kann. Damit bleiben Euch m.E. genau drei Möglichkeiten:

  • Den VM kontaktieren mit der Bitte um Begehung; evtl. Umbau des Wintergartens diskutieren;

  • Den Wintergarten als Kaltwintergarten für die Überwinterung von Pflanzen nutzen (in der Tat eine der häufigsten Varianten), oder

  • Umziehen.

Von Mietminderung etc. würde ich hier stark abraten, weil sich das (s.o.) als Bumerang entpuppen könnte. Der Umbau eines WG mit Einbringung von Isolation etc. ist allerdings ohne Komplettabriss kaum vorstellbar; das kann je nach Größe schnell mal € 15000.-- und mehr kosten. Und Bautätigkeit in den Wintermonaten ist auch alles andere als spaßig. Das direkte Gespräch mit dem VM mit Verweis auf die begrenzte Nutzbarkeit könnte aber zu einer Reduktion der Gesamtmietfläche führen (bei Kaltwintergärten zählt normalerweise die Fläche nur zu 50% zu Wfl.). Ich würde es wohl mit dieser Variante versuchen.

welcher auch zu 100% zur Wohnfläche gezählt wird.

Schon mal falsch. Wintergärten dürfen nur zu maximal 50 % der Fläche zur Wohnfläche gerechnet werden. Sie § 4 der Wohnflächenverordnung.

Den Wintergarten kann man so unmöglich den ganzen Tag beheizen, die Temperatur steigt nicht über 19 Grad.

19 Grad für einen Wintergarten ist doch OK.

Welche Möglichkeiten haben wir als Mieter?

Das kommt drauf an wie hoch der Anteil der Hälfte des Wintergartens an der Gesamtwohnfläche ausmacht. Sind es weniger als 10 % habt Ihr keine Möglichkeiten.

FordPrefect  14.11.2012, 15:39

Schon mal falsch. Wintergärten dürfen nur zu maximal 50 % der Fläche zur Wohnfläche gerechnet werden. Sie § 4 der Wohnflächenverordnung.

Jein. Das steht zwar so in der WoFlV, hat aber keine Rechtskraft, wenn es sich bei der Wohnung nicht um einen geförderten Bau nach WoFG handelt.

Umgekehrt gilt aber, dass bei 100% Wohnfläche der Raum ganzjährig nutzbar sein muss, weil dann alle Ansprüche auf Wohnraum erfüllt sein müssen. Bei beheizten Wintergärten ist das durchaus möglich, aber dann muss die Mindesttemperatur dauerhaft auch in der Heizperiode gewährleistet sein. Mit +19° C dürfte das hier auch der Fall sein (wobei es derzeit ja noch nicht wirklich kalt ist).