Beglaubigte Kopie der Aufenthaltsgenehmigung nicht erlaubt?

5 Antworten

Eine Beglaubigung ist keine einfache Kopie.

Die Beglaubigung erfolgt durch einen Notar oder eine amtlich dafür zugelassene Behörde. Das Rathaus dürfte da die falsche Anlaufstelle sein.

Seshikas  04.04.2014, 19:45

Und amtlich dafür zugelassen sind unter anderem die Melde-/ und Ordnungsbehörden unseres Landes :-)

Das mit der Kopie könnte ggf. sein, aber früher zumindest Gemeindeverwaltungen, event. gegen eine Gebühr, solche Kopien noch beglaubigen.

Dann wird das wohl so sein.

Klar dürfen die das. Das Bürgeramt ist u.A. dafür da sowas zu tun. Ansonsten dürfen das nur Notare und bestimmte Landfes/Bundesdienststellen. Die Kirche unmd andere ähnliche dürfen es defionitiv seoit vielen Jahren nicht mehr

Aber wenn du es dir einfach machen willst, geh zu der schule mach dort vor der sekretärin deine Kopie und gut ists

und hab*

Also, es darf allgemein überhaupt keine Kopie davon gemacht werden, meinte sie

Wohne übrigens in Niedersachsen..

jockl  02.04.2014, 16:00

Ein Notar würde oder wird auch nur eine Kopie des Originales erstellen und die Richtigkeit derselben beglaubigen. Das ist mein Wissensstand.

Seshikas  04.04.2014, 19:47

Gerade für Niedersachsen weiss ich es ganz genau da wir sowas täglich machen (arbeite dort bei der größten Stadtverwaltung Niedersachsens)