Bedarfsgemeinschaft, Mutter, [Sohn -> Freundin + Kind]?

3 Antworten

Es wird alles angerechnet was in eurer Bedarfsgemeinschaft als Einkommen rein kommt,also auch das Gehalt deiner Mutter,Elterngeld usw

markusher  23.01.2018, 14:32

nein, mutti gehört nicht mehr zu bg.

Da ihr eine BG seit kann das amt das was deine Mutter verdient bei euch mit anrechnen.

Das Kindergeld was für euer Kind ist wird nicht angerechnet, Elterngeld dagegen zählt wieder als euer einkommen und wird angerechnet.

Sonderleistung gibt es soweit ich weiß vor der Geburt da kann man einen Mehrbedarf beantragen.

Erstausstattung gibt es, hier weiß ich aber nicht ob das auch vorher mit den Einkommen der BG berechnet wird, allerdings wird das glaube nicht beim Amt gemacht, da solltest du einfach mal nachfragen.

markusher  23.01.2018, 14:32

nein es kann nicht angerechnet werden was mutti verdient. sohn bildet mit seiner freundin und kind seine eigene bg. mutti sit raus aus der berechnung. maximal kommt sie in die hg mit rein, aber der kann man wiedersprechen.

CrazySandmann  23.01.2018, 19:29
@markusher

Ich kenne das nur so, wer da zusammen Lebt ist eine BG, beim Kumpel war es so, er hat verdient bei den Eltern wurde es angerechnet das amt sagte dazu, da ihr ein Haushalt seit, seit ihr eine BG, weswegen er dann ausgezogen ist.

markusher  24.01.2018, 12:28
@CrazySandmann

das ist wieder eine ganz andere konstellation. er war unter 25 und lebte allein zusammen mit seinen eltern. dann bilden sie eine bg. allerdings wird sein einkommen nur auf seinen bedarf angerechnet. genügt sein einkommen um den eigenen bedarf zu decken, fällt er aus der bg raus und gehört nicht mehr dazu. die eltern erhalten weiter ihren eigenen regelsatz und 2/3 der miete - nämlich ihre anteile. dein kumpel hat dann seine anteile miete, strom, lebensmittel an die mutter gezahlt und den rest verbraucht für sich: kleidung, handy, internet etc.

hier allerdings ist die situation völlig anders, als bei deinem kumpel.

Ihr bildet in der Wohngemeinschaft eine eigene Bedarfsgemeinschaft.Von deiner Mutter dürfen nur die Anteiligen Wohnkosten mit in die Berechnung einfliessen.

Allerdings weiß ich nicht ob ihr die Abspaltung beantragen müsst oder ob das automatisch passiert.

markusher  23.01.2018, 14:33

die anteiligen wohnkosten müssen abgezogen werden. die bg bekommt nur 3/4 der miete. den anderen anteil muss mutti selber zaheln.