Beamter mit Nebenjob Steuerklasse 6, Ist AV, RV und Solizuschlag rechtens?
Tja die Überaschrift sagt alles Fragende eigentlich aus. Trotzdem ergänzende Erklärungen dazu:
Also, Ein Beamter (auf Lebenszeit) hat einen Nebenjob (weil oft mehr als 400 Euro /monatlich) mit Steuerklasse 6.
Nach langen Telefonaten und viel Briefverkehr ist wenigestens die KV des Zweitjobs gestrichen worden weil ja eine Private KV von seiten des Arbeitnehmer besteht.
1.Es stellt sich aber die Frage ob der Abzug von Arbeitslosenversicherung in Höhe von 9.8% rechtens ist? (theoretisch ist ja Arbeitslosigkeit nicht möglich, weil Beamter auf Lebenszeit im Hauptberuf)
2.Wenn Ersteres rechtens ist stellt sich weitere folgende Frage:
Entfällt mal der Zweitjob, wird dann ALG bezahlt für den Zweitjob obwohl der Hauptberuf
(Erstberuf als BAL) weiterhin existiert ?
Ähnliche Fragestellung zur Rentenversicherung. obwohl die ja sicher bei Pensionierung zum Tragen kommt oder?
Ist der Solizuschlag im Nebenjob rechtens wenn im Erstjob bereits Soli gezahlt wird?
Vielen Dank für die Antworten.
1 Antwort
Der Soli richtet sich nach der Höhe der Lohnsteuer. Je mehr Lohnsteuer, desto mehr Soli. Ob die Lohnsteuer nun aus einem, zwei oder noch mehr Beschäftigungsverhältnissen kommt, interessiert niemanden.
Warum machst Du das nicht einfach auf selbständiger Basis? Dann bist Du doch die ganzen Probleme los!
Das ließe sich im Notfall ja auch noch regeln.
Danke für Deine Antwort.
Da stellt sich aber die Frage der "Scheinselbstständigkeit" oder?
Weil man würde ja immer für den gleichen "Auftraggeber" arbeiten