Beamten- oder Beschäftigtenverhältnis bei der Stadtverwaltung?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auch vor den Kommunen macht der Bachelor nicht halt. Verbeamtet wird man hier nur, wenn auch eine Beamtenstelle frei wird.

IchWissen  25.07.2011, 01:32

Bachelor of Arts (ehemals Diplom-Verwaltungsbetriebswirtin oder Diplom-Verwaltungsbetriebswirt)

Bachelor of Laws (ehemals Diplom-Verwaltungswirtin oder Diplom-Verwaltungswirt)

Sorry, ich habe mich oben blöd ausgedrückt. Man ist schon während der Ausbildung im Beamtenstatus. Aber es kann vorkommen, dass hinterher dann keine Beamtenstelle frei ist, die man besetzen könnte. Das habe ich erst neulich von einer Bekannten erfahren, der das passiert ist. Sie hatte nur die Wahl, eine Angestelltenstelle anzutreten oder den Arbeitgeber zu wechseln. Letzeres hat sich dann auch getan.

IchWissen  25.07.2011, 01:36
@IchWissen

Das Studium kann auch im Angestelltenverhältnis nach TVAöD absolviert werden.

IchWissen  25.07.2011, 01:40
@IchWissen

Die Ausbildung schließt ab mit der Bachelorarbeit einschließlich eines Kolloquiums und einer mündlichen Schwerpunktprüfung.

Hallo Alina1606,

wäre schön, wenn du mal eine der INet-Seiten -auf die du dich beziehst- angeben würdest.

Es hat sich in den letzten Jahren im Beamtenbereich einiges geändert. Vor allem würde mich das Angebot/die Ausschreibung der jeweiligen Stadtverwaltung interessieren, die die Ausbildung ihrer Beamten des gehobenen Verwaltungsdienstes als Bachelor Studium beschreibt. Ich könnte mir allenfalls vorstellen, dass dort von einem, einem Bachelor-Studiengang "entsprechenden Studium gesprochen wird.

Sollte es anders, nämlich so sein, wie du es beschreibst, würde mich das interessieren.

In der Regel ist es nämlich so, dass "Anwärter" für die Laufbahn des gehobenen Beamtendienstes in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen werden. Auf Widerruf bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Beamtenverhältnis die Dauer des Vorbereitungsdienstes (temporärer Wechsel von Ausbildungszeiten an einer Verwaltungs-Fachhochschule und praktischen Ausbildungsabschnitten in den unterschiedlichen Verwaltungszweigen (in der Regel als Fachbereiche oder Ämter bezeichnet) der jeweiligen Stadtverwaltung. Das "Beamtenverhältnis auf Widerruf" wird -wie gesagt- nur für die Dauer der Ausbildung ("Vorbereitungsdienst") begründet und endet kraft Gesetzes mit dem Tage des Bestehens der vorgeschriebenen Laufbahnprüfung. Das ist auch der Sinn, weshalb dieses Ausbildungsverhältnis statusrechtlich als Beamtenverhältnis "auf Widerruf" ausgerichtet ist. Es endet -wie vorstehend gesagt- kraft Gesetzes -automatisch- mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung, ohne dass es dazu eines besonderen "Beendigungs-/Entlassungsaktes" bedarf. Während des Vorbereitungsdienstes als Beamter "auf Widerruf" führt der Beamte die Dienstbezeichnung. "Stadtinspektor a.W." (oder Verwaltungsinspektor a.W.)

Sofern die Ausbildungsbehörde (jeweilige Stadtverwaltung) über freie und besetzbare "Planstellen" für Beamte des gehobenen Dienstes verfügt, besteht die Möglichkeit, in das Beamtenverhältnis "auf Probe" übernommen zu werden. Ins Beamtenverhältnis auf Probe wird berufen, wer (von wenigen Ausnahmen abgesehen, die meines Wissens aber nicht bei Stadtverwaltungen greifen) Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist, die Laufbahnprüfung bestanden hat, nicht vorbestraft ist, die gesundheitliche Eignung für die vorgesehene Laufbahn nachweist (wird durch eine amtsärztliche Untersuchung festgestellt) und ein paar weitere formale Voraussetzungen erfüllt.

Das Beamtenverhältnis "auf Probe" ist das Beamtenverhältnis, in das ein erfolgreich !!! geprüfter Beamter (nach Bestehen der Laufbahnprüfung) in ein Beamtenverhältnis berufen wird um sich in den Aufgaben der Laufbahn des gehobenen Verwaltungsdienstes zu "bewähren", d.h. zu zeigen, dass er den dienstlichen Anforderungen dieser Laufbahn gewachsen ist. Während der Zeit im Beamtenverhältnis "auf Probe" (es wird wie gesagt eine fachliche Probezeit absolviert) führt der Beamte die Amtsbezeichnung "Stadtinspektor z.A." (bedeutet "zur Anstellung"). Denn in diesem Probebeamtenverhältnis ist man noch nicht "planmäßig angestellt" (der Begriff hat jetzt nichts mit dem Status eines Angestellten zu tun sondern bedeutet nur die Einschränkung, dass ein Beamter innerhalb der Probezeit noch nicht "planmäßig" als Beamter "angestellt" ist.

Bei Ablauf der in der Laufbahnverordnung zeitlich bestimmten Probezeit nimmt die Beschäftigungsbehörde (Dienstvorgesetzter) die Feststellung vor, ob der "Beamte auf Probe" die fachliche Eignung nachgewiesen hat. Wenn dies der Fall ist erfolgt die "planmäßige Anstellung" des Beamten. Damit ändert sich seine Amtsbezeichnung insoweit als der Zusatz "z.A." an seiner Amtsbezeichnung wegfällt. Damit wird er "planmäßig" angestellt und ist "vollwertig" für alle Ämter der gehobenen Laufbahn befähigt und einsetzbar.

Sind alle diese Schritte vollzogen, "kann" ein Beamter -bei Erfüllung der Voraussetzungen im übrigen- frühestens mit Vollendung des 27sten Lebensjahres in ein Beamtenverhältnis "auf Lebenszeit" übernehmen. Die Fülle der Voraussetzungen fängt zunächst wiederum mit der Feststellung an, dass eine freie und besetzbare Planstelle für einen Verwaltungsinspektor (heißt ggfs. auch Stadtinspektor a.L.) zur Verfügung steht. Ferner wird vor der Verbeamtung auf Lebenszeit noch einmal die gesundheitliche Eignung (wiederum durch amtsärztliche Untersuchung geprüft), ferner ob keine Vorstrafen vorliegen etc.etc.

Es wäre nett, wenn du mir mal einen Link oder einfach die Ausschreibung der Stelle einer Stadt wegen des "BachelorStudiums" angibst.

Anzumerken ist nur noch, dass der Beamte von der Übernahme in das Beamtenverhältnis "z.A" bis zur Übernahme in das Beamtenverhältnis "auf Lebenszeit" ungeachtet der mehrfachen Veränderung seines Status, immer in derselben Besoldungsgruppe A 9 (von z.A. bis a.L.) bleibt, also bei unveränderten Bezügen.

Gruß hotteb

Hallo, vorab: Beamter auf Widerruf heist nichts anderes, als dass das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne weitere Begründung beendet werden kann. Nach Bestehen der Laufbahnprüfung, oft auch zweites Staatsexamen genannt, geht das, sofern die Ausbildungsstelle oder übernehmende Dienststelle mit der Einstellung einverstanden ist, in ein Beamtenverhältnis zur Probe über. Danach, das ist bei den Laufbahnrichtungen gehobener oder höherer Dienst unterschiedlich. Nach Ablauf der Probezeit, i.d.R. 2 1/2 Jahre, in ein unbefristetes Beamtenverhältnis. Bei Übernahme in das unbefristete Beamtenverhältnis zählt für die in der Dienstzeit anfallenden Besoldungs - und Versorgungansprüche neben der Schulzeit auch die Zeit der Beamtenschaft auf Widerruf mit. In manchen Bundesländern erfolgt die Ausbildung der Beamten durch eine übergeordnete Institution. In Baden-Württemberg sind das die Regierungspräsidien oder die kreisfreien Städte. Erkundige Dich bitte in deinem Bundesland bei der Bezirksregierung oder dem Regierungspräsidium über den Ablauf der Bewerbungen und die Ausbildungsstellen. Nun zum Schluß: Es werden weiterhin Beamte ausgebildet da diese nach Deutschem Recht zur Erfüllung hoheitsrechtlicher Aufgaben eingesetzt werden. Und noch ein Tipp ausbilden tut auch der Bund. Z.B. die Bundeswehr. Ich wünsche Dir viel Erfolg, bo!

Wenn bei der Stadt Planstellen für Beamte frei sind.

Hallo Alina1606,

sorry, ich habe deine Schlussfrage übersehen, die da lautet. Wann wird man heute noch Beamter????

Also, allein dazu könnte man ein Grundsatzreferat über 5-15 DIN A 4-Seiten schreiben. Das will ich hier jetzt aber nicht in der Ausführlichkeit tun.

Die alt hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums sehen vor, dass Beamte "n u r" !!!! zur Wahrnehmung "hoheitlicher" Aufgaben beschäftigt ("angestellt") werden dürfen. Hoheitliche Aufgaben sind solche (ich sags hier bewusst verkürzt), in denen der Staat (Kommunen, Länder, Bund) auf dem Gebiet des "öffentlichen Rechts" Entscheidungen trifft, mit denen er dem Bürger gegenüber unmittelbare Wirkung entfaltende Anordnungen (Anordnungen können auch in Untersagungen zu sehen sein) gegenübertritt. Das heisst nicht, dass die Verwaltungstätigkeiten (Entscheidungen) nicht anfechtbar wären (das sind sie nämlich ausnahmslos), aber es handelt sich wie gesagt im wesentlichen um Aufgaben auf des Gebieten des "öffentlichen Rechts" und nicht dem "privaten Recht".

Da aber der Anspruch und auch die Definition an "hoheitliche Aufgaben" im Laufe der Jahrzehnte um nicht zu sagen Jahrhunderte stark aufgeweicht wurde, haben hoheitliche Aufgaben in der Realität dem Wesen und dem Umfang nach, immer mehr abgenommen. Deshalb werden auch weniger Beamte benötigt. Die öffentlichen Körperschaften, die überhaupt Beamte beschäftigen dürfen, sind auch aufgrund der immens steigenden Pensionslasten (Versorgungsbezüge der Ruhestandsbeamten) immer mehr geneigt, weniger Beamte ein-/anzustellen und deshalb bemüht, mehr Angestellte zu beschäftigen, die dann in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen und deren Altersversorgung später durch die gesetzliche Rentenversicherung abgedeckt wird.

Anders erwerben Beamte aufgrund des Alimentationsprinzips einen Pensions-/Versorgungsanspruch mit Erreichen der Altersgrenze (oder auch vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand z.B. wegen Krankheit=dauernder Dienstunfähigkeit) gegen ihrem Dienstvorgesetzten (also der Kommune, das Land oder den Bund).

Die Antwort auf deine Frage ist jedenfalls nach beamtenrechtlichen Gesichtspunkten so zu beantworten, dass man nur noch als Beamter angestellt wird, zur Erledigung hoheitlicher Aufgaben.

Ich lasse es jetzt mal bei dem bisher gesagten

Gruß hotteb

Solltest du noch konkrete Fragen haben bin ich gerne bereit sie dir zu beantworten.

IchWissen  25.07.2011, 01:34

Bachelor of Arts (ehemals Diplom-Verwaltungsbetriebswirtin oder Diplom-Verwaltungsbetriebswirt)

Bachelor of Laws (ehemals Diplom-Verwaltungswirtin oder Diplom-Verwaltungswirt)