Beamte, die stottern

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Hoi.

Ich stottere nicht, bin aber Beamter und Schwerbehindertenvertrauensmann in einer Bundesbehörde. 

Ja, bei der amtsärztlichen Untersuchung wird man auch nach Beschwerden/Vorerkrankungen befragt. Lügen darf man dort nicht. Allerdings prüft der Arzt die Dienstfähigkeit. 

Meiner Meinung nach hätte ein Stottern keine Auswirkungen auf die Dienstfähigkeit. Anders als Diabetes oder (wegen der Langzeitfolgen) Adipositas. Wenn das Stottern aufgrund Ihrer Therapie fast nicht zu bemerken ist, schränkt das seine bisherige Dienstfähigkeit offensichtlich nicht ein.

Aber.....ein Restrisiko verbleibt immer. 

Hier findet man eine gute Übersicht zu diesem Themenkomplex: http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/dienstunfaehigkeit.htm

Ciao Loki

Andreas Starke 
Fragesteller
 01.04.2015, 12:01

Vielen Dank für die sachverständige und klare Antwort. Ein Restproblem bleibt aber noch, nämlich Dein Satz: "... ein Restrisiko verbleibt immer." Bitte lies dazu meinen Kommentar an WhoozzleBoo.

Dieses Restrisiko möchte mein Patient nach Möglichkeit minimieren. Seine Handlungsalternativen sind nämlich die folgenden:

  • Er kann in der Zeit bis zur Verbeamtung offen mit seiner, wie gesagt, geringen Beeinträchtigung seiner Sprechflüssigkeit umgehen, so dass alle (Kollegen und Vorgesetzte) Bescheid wissen. Das ist es, was ich ihm in der Therapie empfohlen habe und was ihm auch im privaten Bereich sehr gut gelingt.
  • Oder er kann in der Zeit bis zur Verbeamtung alles dransetzen, sein Stottern so gut wie möglich "geheimzuhalten". Das ist das, was er bisher schon tut. Für Laien in Sachen Stottern mag das merkwürdig klingen: Viele Stotterer können durch die Vermeidung bestimmte Situationen und bestimmter Wörter ihr Stottern gut "verstecken". Man spricht dann von "innerem Stottern" oder "kaschiertem Stottern" (covert stuttering). Dieser Zwang, Stottern zu kaschieren, ist ein Bewältigungsverhalten, das alle Stotterer mehr oder weniger zeigen. Es bildet aber eine große Belastung und kann im Endeffekt die Dienstfähigkeit mehr belasten als ein offenes Stottern (overt stuttering) könnte.

Der Wunsch des Patienten geht meiner Empfehlung folgend natürlich in Richtung des offenen Stotterns.

Für eine Stellungnahme wäre ich dankbar.

Andreas Starke 
Fragesteller
 01.04.2015, 12:07

Nachfragen zu Deinem Satz: "Lügen darf man dort nicht".

Würde das Verschweigen einer Sprechflussstörung als "Lüge" gewertet werden? Welche rechtlichen Konsequenzen hätte eines solche "Lüge" dann? Würde sie erst geahndet, wenn der Fall eines weiteren Behandlungsbedarfs oder der Frühpensionierung ansteht, oder würde sie auch die Verbeamtung unmöglich machen?

Lokicorax  03.04.2015, 01:46
@Andreas Starke

Ja, das Verschweigen würde als Lüge gewertet werden. Dann würde ein Gutachten eingeholt werden, ob diese Lüge Konsequenzen nach sich zieht. Nur im schlimmsten Falle würde der Beamtenstatus aberkannt und eine Entfernung aus dem Dienst vorgenommen(ich könnte mir das z.B. bei HIV vorstellen), sonst käme es nur zu einer Abmahnung. 

Unsere schwersten Fälle, mehrere Conterganopfer, MS-Erkrankte und einer mit Muskelschwund, wurden als Angestellte eingestellt. Sie sind jetzt auch quasi unkündbar, da sie die 15 Jahre Beschäftigung voll haben.

Der Amtsarzt prüft aber grundsätzlich, ob eine Gesundheitsstörung  zur Dienstunfähigkeit führen könnte und gibt eine entsprechende Empfehlung ab. Diese würde beim Stottern aber wohl nicht zur Ablehnung führen. 

Andreas Starke 
Fragesteller
 03.04.2015, 13:47
@Lokicorax

Nochmals dankeschön.

Ich verstehe es doch richtig, dass im Falle, dass ein Verschweigen festgestellt würde, geprüft würde, welche Konsequenzen die Offenlegung gehabt hätte. Wenn diese als irrelevant eingestuft würden, hätte das Verschweigen schlimmstenfalls eine Abmahnung zur Folge - die sich natürlich in einer Personalakte auch nicht gut macht. Zugunsten des Kandidaten könnte man anführen, dass er selbst den Sachverhalt (sein Stottern) irrtümlich für irrelevant gehalten hat.

Als Sachverständiger (Stottern ist mein Spezialgebiet) kann ich sagen, dass für jemanden, der einmal gestottert hat, die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls, d.h. eine Phase stärkeren Stotterns, höher ist als bei jemandem, der nie gestottert hat. Insofern gibt es eine höhere Wahrscheinlichkeit, das so jemand tatsächlich vorzeitig dienstunfähig wird, jedenfalls für eine Tätigkeit mit Publikumsverkehr, wenn es z.B. um Beratungen geht. Diese Wahrscheinlichkeit ist größer als Null, aber sehr viel geringer als die Dienstunfähigkeit aus anderen gesundheitlichen Gründen.

Zu dem Thema habe ich eine interessante Geschichte gehört. Der bekannte niederländische Phoniater (Facharzt für Stimm- und Sprachstörungen) Dr. P. Helbert Damsté habe einmal einem Psychologen im öffentlichen Dienst, der wegen starken Stotterns eine Frühpensionierung beantragt habe, ihm diese gutachterlich verweigert mit der interessanten Begründung, dass, wenn diese als Präzedenzfall wirken würde, kein Stotterer mehr im öffentlichen Dienst arbeiten könnte aus den Gründen, die ich oben genannt habe. Das halte ich für grundsätzlich richtig. Der Schaden, der dem öffentlichen Dienst dadurch entsteht, dass ein Mitarbeiter nicht mehr auf dem Platz eingesetzt werden kann, für den er eingestellt wurde, ist geringer als der Schaden, der dadurch entsteht, dass der öffentliche Dienst auf alle potentiellen Mitarbeiter verzichten muss, die stottern und in der Regel, d.h. wenn das Stottern nicht sehr stark ist, genau so leistungsfähig sind wie Mitarbeiter, die nicht stottern.

Ich weiß aber nicht mehr, ob sich der Fall in den Niederlanden oder in Deutschland zugetragen hat und ob der Psychologe Beamter oder Angestellter war.

Lokicorax  03.04.2015, 16:05
@Andreas Starke

Naja, man muss ja auch bedenken, dass Dienstunfähigkeit bedeutet, keinerlei Tätigkeit mehr ausüben zu können. Grundsätzlich würde man einen durch einen Unfall ertaubten nicht mehr im CallCenter einsetzen, aber in der Poststelle oder bei rein administrativen Aufgaben ohne Publikumsverkehr ist doch nicht reden oder hören können unproblematisch. 

Daher halte ich es für fast ausgeschlossen, dass ein Stotterer dienstunfähig werden könnte( psychologische Auswirkungen in Folge dessen mal ausser Acht gelassen).

Klar geht das. Meistens werden sogar Bewerber mit Behinderung bevorzugt, solange sie den Job trotzdem ausüben können.

Andreas Starke 
Fragesteller
 31.03.2015, 18:34

Stotterst Du? Bist Du Beamter? Ich bin gespannt, ob tatsächlich ein Beamter, der stottert, antworten wird.

Die Behinderung meines Patienten ist nicht anerkannt, eine Anerkennung scheint auch unmöglich, weil die tatsächliche Behinderung zur Zeit und seit langem geringfügig ist. Die Frage nach der Fähigkeit der Berufsausübung ist ganz unstrittig (sehr gute Noten, erstklassige Beurteilung).

WhoozzleBoo  31.03.2015, 23:04

Nein ich bin kein Beamter, sondern Angesteller im öffentlichen Dienst und nein, ich stottere nicht. Ich kann dir zwar nichts aus Erfahrung sagen, aber wenn dein Patient schon seit Jahren einigermaßen stotterfrei ist wie Du sagt, und jetzt kurz vor der Ernennung steht, sollte, darf und wird ihm da auch niemand Vorwürfe machen. Da es bei ihm nicht als Behinderung anerkannt ist, ist er auch nicht verpflichtet es dem Arbeitgeber mitzuteilen, solange es seine Arbeit nicht beeinträchtigt. Wäre es anerkannt, sähe die Sache evtl. anders aus.

Andreas Starke 
Fragesteller
 01.04.2015, 11:44
@WhoozzleBoo

Vielen Dank für die Antwort. Sie betrifft nämlich genau meine Frage. Diese lautet: Muss mein Patient fürchten, dass man ihm zum Vorwurf macht, dass er sein Stottern bei der Eingangsuntersuchung nicht angegeben hat? Wenn sich die Wahrheitspflicht nur auf anerkannte Behinderungen bezieht, wäre er ja "aus dem Schneider" und seiner Verbeamtung stünde nichts im Wege.

Anders sähe die Sache aus, wenn man ihm wegen seines Verschwiegens einen Charakterfehler (wie persönliche Unzuverlässigkeit) unterstellen würde, der ja nicht zum Leitbild des korrekten Beamten gehört.

Könnte das ein Argument gegen die Verbeamtung sein?

Als Therapeut diese Frage ? Ist der Patient im Publikumsverkehr ? Ist er Spitzenkraft im absoluten Innendienst ? Wie ist er denn in diese Anstellung gekommen mit der Einschränkung ? Ergo wird er dort auch sicher weiter beschäftigt . Als qualifizierter Angestellter ist er sicher nicht schlechter gestellt. Als beamteter muß er den vorgegebenen Arbeitsort nehmen , als Angestellter nicht zwingend.

Andreas Starke 
Fragesteller
 31.03.2015, 18:20

Was soll das heißen: "Als Therapeut diese Frage?" Habe ich in der Frage etwas undeutlich formuliert?

Gibt es den Status des "Beamten im Publikumsverkehr" oder den "Beamten im absoluten Innendienst? Das wäre mir ganz neu.

Stotterst Du? Bist Du Beamter?

Wie er die Anstellung erhalten hat? Es hat niemand gemerkt, dass er stottert. Das habe ich geschrieben: "... hat er seine Sprechbehinderung nie erwähnt."

Es geht nicht darum, ob er weiter beschäftigt wird. Die Frage richtet sich auf die Verbeamtung. Es geht auch nicht um die Vor- und Nachteile des Beamtenstatus. Mein Patient möchte Beamter werden. Punktum.

Kuestenflieger  31.03.2015, 18:22
@Andreas Starke

Finanzverwaltung vs. Polizeidienst . over and out .

Andreas Starke 
Fragesteller
 31.03.2015, 18:37
@Kuestenflieger

Was meinst Du damit? Die Fähigkeit, seine Tätigkeit auszuüben, ist ganz unstrittig. Sie ist eher mit der Tätigkeit eines Finanzbeamten zu vergleichen. Die Kernfrage ist, ob es ihm zum Vorwurf gemacht werden kann, dass er das Stottern bei der Einstellung und auch später nie erwähnt hat.

Um die Ausgangsfrage zu beantworten: Ja, es gibt stotternde Menschen die Beamte sind. So wissen wir (= Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe e.V (BVSS)) von Mitgliedern aber auch im Rahmen unserer Beratungsarbeit von Stotternden, die verbeamtet sind (z.B. Lehrer, Beamte im Verwaltungsdienst etc.). Stottern steht einer Verbeamtung also per se nicht entgegen. Wir bieten in unserem Projekt „Stottern und Beruf“ zu diesen und ähnlichen Fragen gerne Beratung und Unterstützung an (z.B. auch die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches mit anderen Betroffenen). Bei Interesse einfach anrufen oder schreiben: 0221-1391106, info@bvss.de

Naja ich bin kein Justizprofi, aber ich denke, dass das genauso wenig geht wie jemanden wegen seiner Religion, seiner Hautfarbe o.ä. nicht zuzulassen. Daher sehe ich da keine Probleme, zumal er nach deiner Aussage ja inzwischen schon ohne sehr zu stottern sprechen kann.

Andreas Starke 
Fragesteller
 31.03.2015, 18:29

Vielen Dank für die Antwort. Auch an Dich die Fragen: Stotterst Du? Bist Du Beamter? Wenn Du selbst die Erfahrungen, nach denen ich frage, gemacht hättest, bräuchtest Du kein "Justizprofi" zu sein, sondern könntest einfach schreiben, was Du erlebt hast.

Die Sache mit dem Diskriminierungsverbot (Religion, Hautfarbe usw.) zieht hier vielleicht nicht, wenn Stottern als Beeinträchtigung der Gesundheit gesehen wird. Stark Übergewichtige z.B. können keine Beamte werden wegen des Risikos der Behandlungskosten und der Frühpensionierung. Und die Religion? Welchen Status haben z.B. Religionslehrer? Da kommt man als Atheist wahrscheinlich auch nicht dran