Beabsichtigte Entziehung des Führerscheins - oder habe ich noch eine Chance?

5 Antworten

Du weist ja das der Entzug des Füherschein ihn man nicht zurückbekommt und ihn nach der  Zeit die das Amt festlegt neu machen muss und wen was schon so nach kurzer Zeit so viele Vergehen sich angesammelte haben wird der Entzug auch vollkommen gerechtfertigt sein 

hab selber in fast 40 Jahren nur 1 mal zu schnell mit 40 DM und 2 mal ohne Parkticket erwischt worden aber bei dir war es so viel in so kurzer Zeit das der Entzug  jetzt nötig ist um andere vor dir und dich selber zu schützen  

und eine MPU verfällt erst nach 15 Jahren  . Und so ein Entzug wird nicht mal so eben ausgesprochen das wird schon seine guten Gründe haben das sie so was jetzt machen müssen .

Die Sperrfrist folgt dem Führerscheinentzug

Manche Verkehrsdelikte führen direkt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dazu gehört zum Beispiel das Führen eines Kfz mit mehr als 1,6 PromilleAlkohol im Blut. Eine Sperrfrist der Fahrerlaubnis folgt auch, wenn Sie acht oder mehr Punkte auf dem Flensburger Konto angesammelt haben.

Die rechtlichen Grundlagen zu Sperrfrist sind in § 69 des Strafgesetzbuches (StGB) vermerkt:

(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.

Der Fahrerlaubnisentzug ist nicht mit einem Fahrverbot zu verwechseln. Zwar müssen Sie in beiden Fällen den Führerschein abgeben, doch die Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis ist ungleich schwerwiegender.

Nach Ablauf des Fahrverbots bekommen Sie Ihren Führerschein einfach wieder und können sich wieder hinter das Steuer setzen. Mit derFahrerlaubnisentziehung verlieren Sie Ihre Berechtigung, ein Kfz im Straßenverkehr zu führen.

Diese Entscheidung ist vorerst endgültig und nicht temporär begrenzt. Ist die Sperrfrist vorbei, müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen, wenn Sie wieder fahren möchten.

Grundsätzlich ist der Führerscheinentzug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ärgerlich. Vielfahrer bzw. Fahrer, die auf das Fahrzeug angewiesen sind, trifft dies jedoch am härtesten. Was also tun, wenn die Fahrerlaubnis entzogen werden soll?
Oftmals kann von einem Führerscheinentzug bei zu hoher Geschwindigkeit abgesehen werden. Dies ist jedoch abhängig vom jeweiligen Gericht und wird von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden. Sollten Sie also Ihren Fahrausweis dringend benötigen, ist ein Anwalt im Verkehrsrecht dringend zu empfehlen. Im Laufe der Jahre haben sich aufgrund von diversen Gerichtsurteilen verschiedene Fallgruppen herauskristallisiert, bei welchen die Chancen höher sind, einem Führerscheinverlust zu entgehen .

https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinentzug/#fuehrerscheinentzug_versus_fahrverbot

https://www.bussgeldkatalog.org/suche/?q=F%C3%BCherscheinentzug+

https://www.bussgeldkatalog.org/sperrfrist/

Hallo,

der Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis ist nach Gesetz der dritte A-Verstoß in der Probezeit. Da spielt es auch keine Rolle, dass der letzte A-Verstoß zwei Jahre her ist.

https://dejure.org/gesetze/StVG/2a.html

Ich will hier sicher nicht den Moral-Apostel spielen, aber wer sich so verhält, der muss auch mit den Konsequenzen leben.

Mal zu schnell sein, das kann jedem passieren. Wer aber in der Probezeit nicht spätestens aus den zwei vorangegangenen Verstößen etwas gelernt hat, der darf sich nach dem dritten auch nicht wundern, wenn ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden soll.

Zu deinen konkreten Fragen:

  • Chance? Aus meiner Sicht - NEIN.
  • Was? Der Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Wie lange? / Wann? Der Entzug ist kein Fahrverbot auf Zeit. Die Fahrerlaubnis kann frühestens 3 Monate nach deren Ablieferung neu beantragt werden.
  • Wie richtig verhalten? Ich würde auf jeden Fall den ausgefüllten Bogen an die Behörde senden. Ein Fehler kann das nicht sein.
  • Anwalt? Versuchen kannst du es. Wenn überhaupt, dann kann dir hier nur ein Anwalt helfen. Da das Gesetz den Entzug vorsieht ist die Aussicht auf Erfolg aber eher gering.

Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und deiner grundsätzlichen Eignung am Straßenverkehr teilzunehmen können übrigens auch deine kleineren Vergehen und deine nicht erfolgte Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung eine Rolle spielen.

Wenn du irgendwann deine Fahrerlaubnis wieder hast, solltest du dann auch darauf achten, dass eine neue Probezeit im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit beginnt.

Also auch dann nicht wundern, wenn etwas nach vier oder fünf Jahren plötzlich die Fahrerlaubnis kosten soll.

Viele Grüße

Michael

Ich vermute mal, dass du ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) machen solltest. Der Grund für die Entziehung wird im Schreiben sicher genannt. Wenn du den Grund weißt, ist es dir leichter, auf das Schreiben zu antworten. Dann weißt du auch, ob du die Entziehung eventuell noch abwenden kannst.

Wenn nicht, kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis mit der Folge, dass sie für immer erloschen ist. Da die Behörde keine Sperrfrist verhängt, kannst du theoretisch sofort einen Antrag auf Neuerteilung nach Entzug stellen.

Das machst du sinnvollerweise auf einem der Bürgerämter, weil du auch ein Führungszeugnis benötigst. Beide Anträge stellst du daher beim Bürgeramt deines Vertrauens. Terminbuchung ist erforderlich, am besten 2 Termine, weil du ja auch 2 Anträge stellen willst.

ich glaube das sieht nicht gut aus, die werden dir den Führerschein abnehmen und du musst (nach einem psychologischen Gutachten) den Führerschein erneut machen.  Wie lange du darauf warten musst weiß ich nicht

Frag mal einen Anwalt.