Bausparvertrag Einzahlungen gestoppt - ist das ok?

2 Antworten

Zu einem Bausparvertrag und einer Bausparsumme gehört auch eine Regelsparrate von oft 5%o. Wird diese anfangs überschritten, ist das vom Plan des Sparers bzw. der Kulanz der Bausparkasse abhängig. Die alten Tarife mit sehr guter Verzinsung werden von den Bausparkasse seit geraumer Zeit auf die Regelsparrate bzw. Zuzahlungen bis Höhe Wohnungsbauprämie beschränkt, weil die Tarife bei den Kunden viel länger laufen als geplant und mit den alten Zinsen ein Problem für die Bausparkasse darstellen. Dieses Vorgehen ist mit Ombudsmann und Bafin abgestimmt und rechtens !

Ich habe da vor einiger Zeit einen Bericht drüber gesehen, da viele Bausparkassen die Methode durchziehen. Wenn man den Betrag erreicht hat wird gekündigt, da man meist einen Altvertrag mit hohen Zinsen hat, der für die Bank nicht rentabel ist. Leider ist es sehr schwer sich als Verbraucher dagegen zu wehren. Kann nur empfehlen, wenn Du bei der Bank nichts erreichst, Dich an einen Anwalt zu wenden. LG

Fragehase89 
Fragesteller
 14.09.2014, 18:39

Es ist ja nicht so, dass die meinen Vertrag kündigen wollen. Die nehmen nur einfach dieses Jahr keine Zahlungen mehr von mir entgegen.

Candlejack  15.09.2014, 09:08

Du haust da zwei Dinge zusammen:

  1. Wird bei bestehenden und älteren Verträgen, die die Bausparsumme noch NICHT erreicht haben, lediglich die monatliche Einzahlung beschränkt. Da wird nichts gekündigt. Vorgehen ist mit Ombudsmann abgestimmt.

  2. wenn ein Vertrag bis zur Bausparsumme vollgespart ist (das ist einem Bausparer normal nicht vorgesehen), dann hat der Kunde weder die Chance, weiter anzusparen noch kann er ein Darlehen nehmen. Damit ist der Zweck des Vertrags nach ABB hinfällig und der Vertrag kann seitens der BSK gekündigt werden. Bei älteren und gut verzinsen Bausparern wird das auch genutzt. Da gibts oft Verträge um 5.000-8.000 EUR. Die Verträge wurden damals nicht höher abgeschlossen, weil die tolle Verbraucherzentrale je gewarnt hat, nur die MIndestsumme zu nehmen und heute fällt den Kunden das auf die Füße. Voll ist aber nunmal voll.

Diese Vorgehensweisen sind mit Ombudsmann und Bafin abgestimmt, da bringt auch ein Anwalt nichts.