Baum des Nachbarn kippt auf Grundstück - Wer muss Beseitigung übernehmen?
Hallo liebe Community,
es geht um folgenden Sachverhalt:
Am Montag wütete der Orkan "Christian" in Norddeutschland. Wir wohnen in einer Waldsiedlung, neben unserem Grundstück liegt ein verwahrlostes Grundstück, das stark bewachsen/bewaldet ist.
Während des Sturms ist ein ca. 30 Jahre alter Baum abgebrochen und über die Straße in Richtung unseres Grundstücks gefallen. Es ist nicht erkennbar, das der Baum morsch war. Er ragt in ca. 4 Meter Höhe über die gemeinsam genutzte Straße und seine Krone hat sich in einem unserer Bäume verfangen.
Die "Bergung" des Baumes scheint mir aufgrund seiner Größe und Lage sehr risikoreich. Da er über eine Straße ragt, kann man ihn aber schlecht "so lassen". Ein Schaden ist bisher nicht entstanden. Vermutlich würde beim Fällen unser Holzzaun beschädigt, das wäre aber nicht schlimm. Wir möchten das aus Sicherheitsgründen aber nicht selbst übernehmen, schließlich sind wir Laien. Ich glaube nicht, dass irgendeine Versicherung für eventuelle Personen- oder Sachschäden aufkäme, oder?
Wer muss sich um die Entfernung des Baumes kümmern und wer trägt die Kosten?
6 Antworten
Wenn der Baum in 4m Höhe über der Straße liegt, ist er eine Gefahr. Wer sagt, dass er nicht beim nä. Wind heruterfällt. Informiere auf jeden Fall die Gemeinde, evtl. auch Feuerwehr oder THW. Diese wenden sich dann an den Grundstücksbesitzer.
Der Besitzer des Grunbdstücks muss sich kümmern. Falls der nicht greifbar ist, wird die Stadt in Vorleistung gehen müssen.
Auch wenn der BEsitzer nichts strafbares getan hat, ist er denoch verantwortlich.
Die Frage wäre die. Wer ist für den Sturm verantwortlich ? Antwort. Niemand. Fällt der Baum auf die Strasse, so entfernt entweder die Feuerwehr oder die Gemeinde den Baum, damit der Verkehr nicht beeinträchtigt wird.
Die Versicherung kommt für Schäden auf, die auf dem Grundstück des Besitzers entstehen. Fällt der Baum , oder ein Teil davon auf die Strasse, ist das Sache der Gemeinde. Der Grundstückbesitzer muss für diese Kosten nicht aufkommen, da er für den Strum nicht verantwortlich ist.
Ensteht durch das Umfallen des Baumes ein Schaden an deinem Zaun, so übernimmt deine Wohngebäudeversicherung die Reparaturkosten. Der Zaun gehört dir, denke ich mal und wird demzufolge nicht dem nachbarlichen Grundstück zugerechnet.
Anders sähe das aus, wenn der Baum morsch gewesen wäre und der Eigentümer hätte sich nicht um die rechtzeitige Beseitigung des Baumes bemüht. dann hätte der Nachbar seiner Haftpflichtversicherung den Schaden melden müssen, die dann die Reparaturkosten übernehmen muss. Schäden die auf seinem Grundstück durch den morschen Baum entstehen, kann der Eigentümer auf eigene Kosten beseitigen.
Müsste die Gemeinde tragen, ruf dort mal an. Du kannst auch bei der Polizei nachfragen, die haben im Moment sehr viel Erfahrung. Nur nimm nicht die Notrufnummer, sondern die normale. Die können dir das sagen.
Hallo! Es ist eindeutig der Grundstücksbesitzer zuständig. Aber es stellen sich noch andere Fragen. Wie hoch ein Baum sein darf und wie weit von anderen Grundstücken entfernt ist genau vorgeschrieben. Mache viele Fotos. Vermesse Baumdicke und Höhe und dokumentiere.
Ich wünsche Dir alles Gute.