Baugewerbe (§13b, keine Meisterpflicht) ohne Eintragung in Handwerkskammer / BG?
Hallo ich habe eine Frage.
Ich bin Einzelunternehmer und habe im Gewerbeschein neben handwerkliche Dienstleistungen auch "Holz- und Bautenschutz" drin.
Nun hat sich bei mir die Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft wegen dem Holz- und Bautenschutz gemeldet, zwecks Eintretung (Pflicht) und natürlich Beiträge. Da ich aber dort nicht eintreten möchte und Geld ausgebe ohne davon etwas zu haben eine Frage:
Es bezieht sich auf den §13b (Bauleistungen), da ich unter anderen Subunternehmer für jemanden bin, wo ich Rechnungen netto an den Leistungsempfänger ausstelle.
Gibt es andere Tätigkeiten die sich aufs Baugewerbe (ohne Meisterpflicht etc) beziehen ohne auch dass man bei der Handwerkskammer und BG eintreten muss?
Grüße
3 Antworten
die >die Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft< ist zu gleich eine vers. was nichts mit Meistertitel zu tun hat, viele berufe brauchen dies nicht, nur bei einer Gefahr für gesundheitliche Schäden wie bei >"Holz- und Bautenschutz"< auftreten könnten, melden die sich von alleine, zumal du ein Subunternehmer bist, solltest diese Risiko nicht eingehen, wende dich nochmals an die Kammer, diese sollte es weiter ausführlicher begründen
In die BG solltest du eintreten, für dich und die für dich tätigen. Jeder private Bauherr meldet sich und seine Nachbarschaftshelfer dort. ( Eigentlich sollte man das Wissen haben ! )
In der HWK mußt du nicht Miglied sein, das ist freiwillig.
alle Handwerklichen Dienstleistungen bedingen einen Meister. Während der Holz und Bautenschutz lediglich eine Gesellenprüfung als Maler voraussetzt. Somit könnte dieser Begriff "handwerkliche Dienstleistungen" die HK auf den Plan gerufen haben.